Rechtsprechung
   BAG, 18.07.1963 - 2 AZR 436/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1001
BAG, 18.07.1963 - 2 AZR 436/62 (https://dejure.org/1963,1001)
BAG, Entscheidung vom 18.07.1963 - 2 AZR 436/62 (https://dejure.org/1963,1001)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1963 - 2 AZR 436/62 (https://dejure.org/1963,1001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behördenbediensteter - Vorgesetzte höhere Dienststelle - Anhängiger Prozeß - Gegenstand der Besprechung - Prozeßgegenstand - Persönliches Erscheinen - Personalrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1; MTL § 59

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1963, 1298
  • DB 1963, 1089
  • DB 1963, 1542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.1963 - 2 AZR 418/62

    Geistestätigkeit - Beschränkte krankhafte Störung - Beschränkte

    Auszug aus BAG, 18.07.1963 - 2 AZR 436/62
    Sollte er meinen, der Landesarbeitsrichter habe sich wegen eines derartigen Sachverhaltes nach § 48 ZPO selbst ablehnen müssen, so wäre auch dies kein durchschlagender Revisionsgrund (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juni 1963, 2 AZR 418/62).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.07.1963 - 2 AZR 436/62
    3. Bei einer durch das'Verhalten des Arbeitnehmers bedingten fristlosen Kündigung braucht der wichtige Grund zwar nicht im mer in einem schuldhaften Verhalten zu liegen (BAG 2, 214
  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76

    Dienstreisen - Arbeitszeit - Sonderbestimmung - Auswärtiger Einsatz -

    Das gilt auch dann, wenn sie in die Arbeitszeit des § 15 Abs. 7 BAT fallen, weil § 17 Abs. 2 BAT insoweit eine Sonderbestimmung gegenüber der allgemeinen Vorschrift über Beginn nnri Ende der Arbeitszeit darstellt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 59 MTL).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht