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   BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91   

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https://dejure.org/1993,2209
BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91 (https://dejure.org/1993,2209)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1993 - 10 AZR 273/91 (https://dejure.org/1993,2209)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 (https://dejure.org/1993,2209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauliche Leistungen - Garagentoreinbau mit Mauerankern und Dübeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1008 (Ls.)
  • BB 1993, 2536
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

    Auszug aus BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91
    Jedoch ist den Klammerbeispielen zu den Trocken- und Montagebauarbeiten (z.B. Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen) zu entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien damit die Montage von Decken und wänden nicht aber jede in oder an einem Bauwerk anfallende Montagetätigkeit erfassen wollten (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der Werkstoff Metall wird in zunehmendem Maße im Baugewerbe verwendet (vgl. BAG Urteile vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - und vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 66, 103 u. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91
    Es muß also mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (vgl. BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet wird (vgl. BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83

    Anbringung von Leitplanken - Bauliche Leistung - Straßenbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91
    Jedoch ist den Klammerbeispielen zu den Trocken- und Montagebauarbeiten (z.B. Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen) zu entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien damit die Montage von Decken und wänden nicht aber jede in oder an einem Bauwerk anfallende Montagetätigkeit erfassen wollten (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der Werkstoff Metall wird in zunehmendem Maße im Baugewerbe verwendet (vgl. BAG Urteile vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - und vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 66, 103 u. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

    Auszug aus BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91
    Dies könnte nur dann zum Wegfall der Tarifgebundenheit führen, wenn der Beklagte an einen Tarifvertrag des Schlosserhandwerks gebunden wäre, dem nach dem Grundsatz der Spezialität der Vorrang vor dem VTV einzuräumen wäre (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91
    Der Werkstoff Metall wird in zunehmendem Maße im Baugewerbe verwendet (vgl. BAG Urteile vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - und vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 66, 103 u. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 43/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Hemmung des Verfalls

    (2) Dem steht nicht entgegen, dass der Senat in einer älteren Entscheidung den Einbau von Garagentoren nicht als Montagebau angesehen hat (BAG 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - zu II 1 a der Gründe) .

    Grundsätzlich sind Garagen als Bauwerke anzusehen (vgl. BAG 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - zu II 1 b der Gründe) .

  • LAG Hessen, 03.03.1998 - 15 Sa 944/97

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über Sozialkassenverfahren im

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  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes -

    Es muß also mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln oder Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Aus welchen Materialien die von der Beklagten zu 1) gefertigten Wintergärten bestehen, ist für die Beurteilung, ob die Beklagte zu 1) bauliche Leistungen erbringt, ebenfalls nicht von Bedeutung, da im Baugewerbe neben den klassischen Baustoffen auch die Werkstoffe Metall (BAG Urteil vom 18. August 1993, a.a.O.), Kunststoff und Glas in zunehmendem Maße als Baumaterialien eingesetzt werden.

    Daher kommt es auch nicht darauf an, in welchem zeitlichen Anteil die einzelnen Arbeitsvorgänge zur Gesamtarbeitszeit des Betriebes stehen (BAG Urteil vom 18. August 1993, a.a.O.; Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 190/20

    Angestellte und Bauwirtschaft - Bauträgerbetrieb

    Die Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - zu II 1 der Gründe; 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - zu II 1 c der Gründe) .
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93

    Gutachtertätigkeit als bauliche Leistung

    Die Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dabei muß aber der Betrieb der Einrichtung und Zweckbestimmung entsprechend baulich geprägt sein (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 -, aaO).

  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 362/19

    Baubetrieb - Gebäudehebungen - Zusammenhangstätigkeiten - Sozialkassenverfahren -

    Die Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG 14. Juli 2021 - 10 AZR 190/20 - Rn. 32; 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - zu II 1 der Gründe; 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - zu II 1 c der Gründe) .
  • LAG Hessen, 02.11.2018 - 10 Sa 296/18

    Ein Bauwerk im Tarifsinne ist auch dann anzunehmen, wenn auf dem Betriebsgelände

    (1) Bei einer Garage handelt es sich zunächst um ein Bauwerk i.S. des Abschnitts II des VTV (vgl. BAG 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - zu II 1 b der Gründe, AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
  • LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07

    Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung;

    Wünscht er ein Garagentor, so ist die Garage erst nach Einbau des Tores bestimmungsgemäß nutzbar (vgl. BAG 18. August 1993 AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95

    Geltungsbereich der Tarifverträge über die Errichtung einer

    Diese Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 85/99

    Bau und Unterhalt von Tennisplätzen als bauliche Leistung

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet wird (BAG 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 163 mwN).
  • FG Thüringen, 02.11.2021 - 2 V 361/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 10 Sa 185/02

    Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikationen; Vorliegen selbstständiger

  • LAG Hessen, 21.02.2023 - 12 Sa 1114/22

    Abgrenzung zwischen baugewerblicher Tätigkeit und Raumausstatter-Gewerbe im

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