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   BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84   

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BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84 (https://dejure.org/1985,2678)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1985 - 4 AZR 170/84 (https://dejure.org/1985,2678)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 (https://dejure.org/1985,2678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrer in Berlin - Eingruppierung nach Einzelarbeitsvertrag - Vereinbarung tariflicher Einreihungsmerkmale

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
    Mit Recht nehmen aber die Vorinstanzen an, daß diese Richtlinien weder Normencharakter noch sonst allgemeine Bedeutung im Rechtsverkehr haben, sondern nur einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei bzw. dieser Empfehlung entsprechende verwaltungsrechtliche Bestimmungen sind, deren Anwendung von den jeweils Vor gesetzten Dienststellen anheimgegeben oder angeordnet wird (vgl. Urteile des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - und vom 13. Februar 1983 - 4 AZR 304/83 beide zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.N.).Diese Richtlinien haben deshalb im allgemeinen nur dann zwischen den Vertragsparteien für die Eingruppierung einer Lehrkraft Geltung, wenn sie einze1vertraglich vereinbart worden sind.
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
    Zwar können die Tarifvertragsparteien eine Vergütung variabel gestalten'(vgl. BAG vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76;- AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier) oder in bestimmten Grenzen auf andere Regelungen verweisen (vgl. BAG 34, 42; 40, 327= AP Nr. 7, 8 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
    Ein Verstoß hiergegen kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deshalb eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).
  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
    Der Hinweis auf die Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte, die auf den TdL-Richtlinien beruhen, befindet sich demgegenüber nur in den maschinenschriftlich hinzugefügten besonderen individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungs sätze oder allgemeine Auslegungsgrundsätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BAG vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
    Nur soweit es sich dabei um formularmäßig niedergelegte Teile des Arbeitsvertrages handelt, geht es um typische Erklärungen, die gleichartig vorliegen und vom Revisionsgericht selbst frei und unbeschränkt ausgelegt werden können (vgl. BAG vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 - f AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG; BAG 24, 198 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG).
  • BAG, 04.05.1955 - 1 AZR 493/54

    Arbeitskampf: Grenzen des Arbeitskampfes

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
    So hat das Bundesarbeitsgericht bereits am 4. Mai 1955 (BAG 2, 75 = AP Nr. 2 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) entschieden, daß eine Bestimmung im Tarifvertrag, wonach die Vergütung einzelvertraglich festgesetzt werden solle, tarifwidrig und damit rechtswidrig sei.
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
    Mit Recht nehmen aber die Vorinstanzen an, daß diese Richtlinien weder Normencharakter noch sonst allgemeine Bedeutung im Rechtsverkehr haben, sondern nur einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei bzw. dieser Empfehlung entsprechende verwaltungsrechtliche Bestimmungen sind, deren Anwendung von den jeweils Vor gesetzten Dienststellen anheimgegeben oder angeordnet wird (vgl. Urteile des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - und vom 13. Februar 1983 - 4 AZR 304/83 beide zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.N.).Diese Richtlinien haben deshalb im allgemeinen nur dann zwischen den Vertragsparteien für die Eingruppierung einer Lehrkraft Geltung, wenn sie einze1vertraglich vereinbart worden sind.
  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
    Zwar können die Tarifvertragsparteien eine Vergütung variabel gestalten'(vgl. BAG vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76;- AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier) oder in bestimmten Grenzen auf andere Regelungen verweisen (vgl. BAG 34, 42; 40, 327= AP Nr. 7, 8 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79

    Zur Nichtanrechenbarkeit der Erwerbsunfähigkeitsrente auf das Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
    Nur soweit es sich dabei um formularmäßig niedergelegte Teile des Arbeitsvertrages handelt, geht es um typische Erklärungen, die gleichartig vorliegen und vom Revisionsgericht selbst frei und unbeschränkt ausgelegt werden können (vgl. BAG vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 - f AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG; BAG 24, 198 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin an Grund- und Hauptschulen - Auslegung eines

    Bei der zwischen den Parteien getroffenen arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Anwendung der Lehrer-Richtlinien handelt es sich um eine typische Vertragsklausel, die vom Senat unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden kann (BAG Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung, auf die auch das Landesarbeitsgericht Bezug nimmt, die Auffassung vertreten, daß eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der die Eingruppierungsrichtlinien für im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrkräfte in ihrer jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, nach §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen sei, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 48, 107 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Zwar ist auch eine solche Vertragsgestaltung rechtlich möglich (BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), sie ist aber vorliegend nicht gegeben.

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen und des Arbeitsrechts steht dem angestellten Lehrer in solchen Fällen die vertraglich vereinbarte Vergütung zu (18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 24; 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 16; vgl. auch 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 4 und 30. April 1975 - 4 AZR 250/74 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 5).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Fehlt aber eine solche - rechtlich mögliche und in manchen Bundesländern auch übliche - Vereinbarung, dann steht der Klägerin nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen und des Arbeitsrechts nur die vertraglich vereinbarte Vergütung zu (vgl. die Urteile des Senats vom 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 30. April 1975 - 4 AZR 250/74 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 15/88

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Richtlinien über die Eingruppierung von

    Dies steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer.

    Sie erlangen damit nur dann arbeitsrechtliche Bedeutung, wenn ihr Inhalt zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemacht wird (vgl. BAGE 46, 292, 308 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 13 und Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 140/96

    Beschäftigungszeit: Errechnung - "anderer" Betrieb

    Zwar handelt es sich bei dem maschinenschriftlichen Zusatz im formularmäßigen Überleitungsvertrag um eine sog. nichttypische Erklärung, deren Auslegung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (ständige Rechtsprechung BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O ).
  • BAG, 03.06.1992 - 4 AZR 325/91

    Eingruppierung einer portugiesischen Lehrkraft und Fachberaterin für den Bereich

    Eine Vergütungsabrede mit einer bestimmten Vergütungsgruppe begegnet keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 58, 283, 290 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 123/96

    Bestehen eines Anspruchs auf Lohnsicherung durch Verweisung auf die Bestimmungen

    Zwar handelt es sich zumindest bei dem maschinenschriftlich hinzugefügten Hinweis in der Versetzungsverfügung um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 182/88

    Einzelvertragliche Inbezugnahme eines Manteltarifvertrages - Ablösung allgemeiner

    Da es sich bei dem Anstellungsschreiben nach den tatrichterlichen Feststellungen um einen maschinengespeicherten Text handelt, in den nur die jeweiligen individuellen Daten eingesetzt werden und der vom Beklagten bei allen Einstellungen gleichlautend verwendet wird, liegt eine typische Vertragsklausel vor, die vom Revisionsgericht unbeschränkt und selbständig auszulegen ist (vgl. BAGE 42, 349, 356 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag; BAGE 35, 7, 13 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TVArb Bundespost; BAG Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 13 und Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, sowie vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 14/88

    Eingruppierung eines Lehrers im Sonderschuldienst - Arbeitsrechtliche

    Hingegen kann die Bezugnahme auf einen Erlaß im Arbeitsvertrag auch die Bedeutung haben, daß sie nur einen Hinweis auf die Berechnungsgrundlage der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung enthält (vgl. BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 538/97
    Das Schreiben des beklagten Landes vom 15. Dezember 1992 stellt eine nichttypische Willenserklärung dar, deren Auslegung revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden kann, ob sie gegen wesentliche Auslegungsgrundsätze, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, widerspruchsvoll ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 18. September 1 9 8 5 - 4 AZR 170/84 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 16).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 363/87

    Änderungsschutzklage bei überflüssiger Änderungskündigung

  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 45/88

    Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in einem Einzelarbeitsvertrag - Bezugnahme

  • BAG, 25.03.1987 - 4 AZR 392/86

    Eingruppierung eines Werklehrmeisters ( Lehrers) nach BAT (

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