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   BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 51/78   

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https://dejure.org/1980,17790
BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 51/78 (https://dejure.org/1980,17790)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1980 - 1 ABR 51/78 (https://dejure.org/1980,17790)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1980 - 1 ABR 51/78 (https://dejure.org/1980,17790)
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  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 51/78
    Die gewerkschaftliche Betätigung im Bereich der Betriebsverfassung, insbesondere auch die Wahrnehmung von Unterstützungsfunktionen, wie sie vor allem in der Generalnorm des § 2 Abs. 1 BetrVG, aber auch in zahlreichen anderen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes angesprochen sind, dient - wenn auch nur mittelbar - letztlich der Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer des Betriebes und gehört damit zu dem ureigenen historisch überkommenen Tätigkeitsfeld der Gewerkschaften, dessen Kernbereich durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfGE 19, 303 â- AP Nr. 7 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses -

    Auszug aus BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 51/78
    Wie der Senal aber schon in seinem Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - (AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972 [zu B I 2 der Gründe]) ausgeführl hat, übt der Wirtschaftsausschuß lediglich Hilfsfunktionen für den Betriebsrat aus (§ 106 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) und dient damil letztlich nur der Erfüllung von dessen Aufgaben.
  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 51/78
    Die gewerkschaftliche Betätigung im Bereich der Betriebsverfassung, insbesondere auch die Wahrnehmung von Unterstützungsfunktionen, wie sie vor allem in der Generalnorm des § 2 Abs. 1 BetrVG, aber auch in zahlreichen anderen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes angesprochen sind, dient - wenn auch nur mittelbar - letztlich der Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer des Betriebes und gehört damit zu dem ureigenen historisch überkommenen Tätigkeitsfeld der Gewerkschaften, dessen Kernbereich durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfGE 19, 303 â- AP Nr. 7 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 12/63

    Teilnahmerecht eines Gewerkschaftsbeauftragten - Betriebsversammlung -

    Auszug aus BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 51/78
    Das hat der Senat bereits für den Fall des Teilnahmerechts eines Gewerkschaftsbeauftragten an einer Betriebsversammlung nach § 45 BetrVG 1952 (jetzt § 46 BetrVG 1972) entschieden (BAG 15, 307 [311] = AP Nr. 1 zu § 45 BetrVG 5.
  • BAG, 14.02.1967 - 1 ABR 7/66

    Gewerkschaftsvertreterausschließung

    Auszug aus BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 51/78
    [zu 2 b der Gründe]; BAG 19, 236 [240] = AP Nr. 2 zu § 45 BetrVC [zu 1 der Gründe]).
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