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   BAG, 19.12.1979 - 4 AZR 92/78   

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https://dejure.org/1979,2518
BAG, 19.12.1979 - 4 AZR 92/78 (https://dejure.org/1979,2518)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1979 - 4 AZR 92/78 (https://dejure.org/1979,2518)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1979 - 4 AZR 92/78 (https://dejure.org/1979,2518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dolmetscher - Allseitige Verwendung - Auszuübende Tätigkeit - Einsatz auf wesentlichen Fachgebieten - Geschäftsbereiche der Bundesregierung - Einzelne Abteilungen des Ministeriums

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 373/98

    Eingruppierung: Dolmetscher beim Bundesnachrichtendienst

    I (Konferenzdolmetscher) der Anlage 1 a zum BAT/BL (Fortführung der Rechtsprechung des Senats 19. Dezember 1979 - 4 AZR 92/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 28).

    Es genügt, daß er bei einer nachgeordneten Behörde (hier: Bundesnachrichtendienst) des "Ressorts" beschäftigt ist (Senat 19. Dezember 1979 - 4 AZR 92/78 - aaO).

    Mit dem Begriff des Ressorts hat sich der Senat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1979 (- 4 AZR 92/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 28) befaßt.

    Die Anforderung des Dolmetschens "auf ... Fachgebieten des Ressorts" ist auch bei der Beschäftigung des Dolmetschers in einer dem Ressort nachgeordneten Behörde erfüllt, solange der Dolmetscher auf den wesentlichen Fachgebieten des Ressorts eingesetzt ist (Senat 19. Dezember 1979 - 4 AZR 92/78 - aaO).

    Dies widerspräche dem erkennbaren Sinn des Tarifvertrages, der eine Abgrenzung der Tätigkeiten auf den verschiedenen Fachgebieten verlangt (Senat 19. Dezember 1979 - 4 AZR 92/78 - aaO).

  • LAG München, 25.11.1997 - 6 Sa 1053/96

    Eingruppierung: Dolmetscher beim Bundesnachrichtendienst

    Darin wird dem Erstgericht vorgehalten, bei seiner Entscheidung verkannt zu haben, dass die Tätigkeit des Klägers nur bedingt vergleichbar sei mit der des Angestellten, über dessen Klage der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 19. Dezember 1979 - 4 AZR 92/78 - entschieden habe.

    Die Berufungskammer stützt sich dabei trotz der vom Kläger angemeldeten Bedenken auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 1979 - 4 AZR 92/78 - (AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und darin insbesondere auf die Aussage, dass die tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht erfordern, dass der Angestellte auch bei einem Bundesministerium beschäftigt sei; es genüge vielmehr, dass er bei einer nachgeordneten Behörde beschäftigt sei, solange er nur auf den wesentlichen Fachgebieten des Ministeriums eingesetzt werde.

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 379/03

    Eingruppierung - Verhandlungs- und Gesprächsdolmetscher

    Das heißt, dass, wie stets, nicht die Fähigkeit zum entsprechenden Dolmetschen genügt, sondern es erforderlich ist, dass die auszuübende Tätigkeit den Fähigkeiten entspricht, diese also solche Fähigkeiten erfordert (Senat 19. Dezember 1979 - 4 AZR 92/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 28).
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