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   BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90   

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BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90 (https://dejure.org/1991,2311)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90 (https://dejure.org/1991,2311)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 (https://dejure.org/1991,2311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche Vergütungsgruppe - Beschäftigung einer Motopädin als Krankengymnastin an einer Sonderschule für Körperbehinderte - Vereinbarung der Anwendbarkeit der Regelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 2164
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Dies ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung zumindest dann der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Arbeitszeit aus unmittelbarer Unterrichtstätigkeit besteht (BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) bzw. wenn die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit maßgebend ist (BAGE 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Senat hat zwar als Revisionsgericht in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge selbst zu bestimmen (Senatsurteile vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP, aaO, m.w.N.; vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).

    Aufgrund ihres therapeutischen Charakters sowie der schulbezogenen Ausrichtung der Tätigkeit der Klägerin hat diese aber keinerlei Bezug mehr zum allgemeinen Verwaltungsdienst, so daß die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale keine Anwendung finden können (vgl. für Erzieher: Senatsurteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP, aaO).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Zwar haben diese allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion und können deshalb beim Fehlen spezieller Tätigkeitsmerkmale für die zu bewertende Tätigkeit auch für solche Aufgaben herangezogen werden, die nicht zu den eigentlichen behördlichen bzw. herkömmlichen Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne zählen (Senatsurteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).

    Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn die betreffende Tätigkeit trotz ihrer Spezialität noch einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen allgemeinen Verwaltungsaufgaben hat (vgl. Senatsurteil vom 14. August 1985, aaO).

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können dabei nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (Senatsurteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).

    Der Senat hat zwar als Revisionsgericht in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge selbst zu bestimmen (Senatsurteile vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP, aaO, m.w.N.; vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 446/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Denn die Sonderschule ist eine allgemeinbildende Schule i. S. der Nr. 1 der Sonderregelung 2l I zum BAT (BAG Urteile vom 15. November 1985 - 7 AZR 334/83 - AP Nr. 14 zu § 17 BAT und vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP Nr. 9 zu § 15 BAT; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Oktober 1990, Erl. 1 zu Nr. 1 der SR 2l I).

    Dabei steht dem Landesarbeitsgericht bei der Interpretation der unbestimmten Rechtsbegriffe "Kenntnisse und Fertigkeiten" und "Gepräge" ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - AP, aaO = RiA 1987, 181, m.w.N.).

  • BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen von einer allgemein begünstigenden Regelung willkürlich, d. h. ohne Vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen und schlechterzustellen (BAGE 39, 132, 135 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (BAGE 39, 132 = AP, aaO; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m.w.N.).

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Wird eine Verletzung des § 139 ZPO gerügt, muß im einzelnen vorgetragen werden, was der Revisionskläger auf einen entsprechenden Hinweis des Gerichts vorgetragen hätte (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO).
  • BGH, 05.06.1981 - V ZR 11/80

    Abweichen von Sachverständigengutachten - Richterliche Zweifel -

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Es muß einen Sachverständigen nur dann zur Erläuterung seines Gutachtens laden, wenn ihm das Gutachten unklar oder unvollständig erscheint (Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 411 Anm. 3; BGH Urteil vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80 - NJW 1981, 2578), nicht aber, wenn es dem Gutachten aus sachlichen Gründen nicht zu folgen vermag, wie es vorliegend der Fall war.
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen von einer allgemein begünstigenden Regelung willkürlich, d. h. ohne Vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen und schlechterzustellen (BAGE 39, 132, 135 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Danach ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin an Grund- und Hauptschulen - Auslegung eines

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
    Sie ist dahingehend auszulegen, daß der Arbeitnehmer die Vergütung beanspruchen kann, deren Voraussetzungen er erfüllt (BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m. w. N.).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85

    Wöchentliche Arbeitszeit von einer Erzieherin an einer Sonderschule -

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 334/83

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 525/89

    Eingruppierung eines in einer berufsbildenden Schule angestellten

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71

    Dispositive Geltung des AT - Einzelvertragliche Vereinbarungen -

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82

    Eingruppierung: "Lehrmeister" an einem Schulzentrum

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83

    Leistung von Überstunden - Anspruch auf Überstundenvergütung - Tarifliche

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Erforderlich ist allerdings, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags deutlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein und nicht die angegebene Entgeltgruppe (BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17 f.; 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - zu B II der Gründe; 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - zu I 3 a der Gründe; zu Lehrer-Richtlinien 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 -; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -; zu Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -; zu Tarifverträgen in der Privatwirtschaft 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 -; 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - zu B II 2 b der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deshalb eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, juris).
  • LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16

    Eingruppierung

    Dabei sind Lehrkräfte nach der Protokollnotiz zu Nr. 1 der SR 2 l Abs. 1 zum BAT solche Angestellte, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffer 24).

    Übt der oder die Angestellte eine Lehrtätigkeit in diesem Sinne und daneben noch andere Tätigkeiten aus, hängt die Einordnung als Lehrkraft davon ab, ob die Lehrtätigkeit überwiegend ist und die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffern 24, 26; Urteil vom 11.11.1992 - 4 AZR 108/92, unter II 2 der Gründe).

    Insofern handelt es sich bei den Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.1991 (4 AZR 429/90 Randziffer 24) um ein erkennbares Redaktionsversehen, soweit dort hinsichtlich der Geltung der Nr. 5 der Vorbemerkungen bzw. der Nichtgeltung darauf abgestellt wird, dass nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal im Arbeitsvertrag vereinbart sei.

  • LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16

    Eingruppierung; Studienrätin im Hochschuldienst

    Dabei sind Lehrkräfte nach der Protkollnotiz zu Nr. 1 der SR 2 l Abs. 1 zum BAT solche Angestellte, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffer 24).

    Übt der oder die Angestellte eine Lehrtätigkeit in diesem Sinne und daneben noch andere Tätigkeiten aus, hängt die Einordnung als Lehrkraft davon ab, ob die Lehrtätigkeit überwiegend ist und die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Tätigkeit das Gepräge gibt (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90, Randziffern 24, 26; Urteil vom 11.11.1992 - 4 AZR 108/92, unter II 2 der Gründe).

    Insofern handelt es sich bei den Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.1991 (4 AZR 429/90 Randziffer 24) um ein erkennbares Redaktionsversehen, soweit dort hinsichtlich der Geltung der Nr. 5 der Vorbemerkungen bzw. der Nichtgeltung darauf abgestellt wird, dass nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal im Arbeitsvertrag vereinbart sei.

  • LAG München, 26.03.2020 - 3 Sa 646/19

    Sporttherapeut, Eingruppierung, Reichweite der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1

    Aufgrund des therapeutischen Charakters hat die Tätigkeit der Klägerin als Sporttherapeutin keinerlei Bezug mehr zum allgemeinen Verwaltungsdienst, sodass die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale keine Anwendung finden können (vgl. für Motopäden/Bewegungstherapeuten BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90 - unter II.3. der Gründe).

    f) Zur Ausfüllung der damit bestehenden Regelungslücke sind die Tätigkeitsmerkmale Physiotherapeuten entsprechend heranzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90 - unter II.4. der Gründe für die Eingruppierung der Tätigkeit als Motopäde/Bewegungstherapeuten entsprechend der Tätigkeit eines Krankengymnasten).

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Damit überwiegen aber bereits die Tätigkeiten des Klägers, die durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten geprägt sind, ohne daß es noch darauf ankommt, ob auch die unter 3b) genannte Tätigkeit als Sportunterricht, bei dem die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund steht (vgl. hierzu BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 = AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = ZTR 1982, 159) diesen Tätigkeiten zuzurechnen ist.
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93

    Vergütung einer als Erziehungshelferin tätigen Erzieherin

    Sie ist dahin auszulegen, daß der Arbeitnehmer Vergütung nach der Vergütungsgruppe beanspruchen kann, deren Tätigkeitsmerkmale er erfüllt (BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn die betreffende Tätigkeit trotz ihrer Spezialität noch einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen allgemeinen Verwaltungsaufgaben hat (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 3 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

    Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen von einer allgemein begünstigenden Regelung willkürlich, d. h. ohne Vorliegen sachlicher Gründe, auszunehmen und schlechter zu stellen (BAGE 39, 132, 135 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 793/93

    Eingruppierung einer Orthoptistin in Frühförderstelle für Sehgeschädigte

    Diese Möglichkeit besteht allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann, wenn die betreffende Tätigkeit trotz ihrer Spezialität noch einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen allgemeinen Verwaltungsaufgaben hat (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 3 der Gründe, m. w. N; BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 287/95

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Heilpädagogen - Anspruch auf Zahlung einer

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.1999 - 8 Sa 91/99

    Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nach der Vergütungsgruppe IV b der

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 532/91

    Eingruppierung eines Laboringenieurs - Heraushebung einer Tätigkeit durch

  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 1437/97

    Eingruppierung der Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit; Eingruppierung in

  • LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93

    Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung;

  • LAG Hamm, 19.09.2000 - 18 Sa 485/00

    Begriff der in der Person des Angestellten zu erfüllenden Anforderungen der

  • LAG Köln, 21.01.1994 - 13 Sa 935/93

    Zulage; Lehrkraft; Vergütungsgruppe; Tätigkeitsmerkmal

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2008 - 15 Ca 2035/08

    Keine Zulage für Fahrerin des Finanzministers

  • ArbG Berlin, 27.11.1997 - 95 Ca 25762/97

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

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