Rechtsprechung
BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 733/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prämie für einen Verbesserungsvorschlag - Fehlende Verfallvorschrift in Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien - Bestimmung des Fälligkeitszeitpunktes bei Geltendmachung eines Prämienanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 27.02.1992 - 7 Ca 474/91
- LAG Hessen, 16.02.1993 - 7 Sa 1079/92
- BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 733/93
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 169/89
Versicherungssumme aus Gruppenunfallversicherung
Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 733/93
Wenn Tarifvertragsparteien in der Verfallvorschrift keine Einschränkungen formulieren, fallen unter den Begriff "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (BAG Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - AP Nr. 3 zu § 179 VVG; BAGE 43, 339, 345 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 2 a der Gründe, jeweils m.w.N.). - BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78
Ausschlußfristen - Vergütungsansprüche - Schöpferischen Sonderleistungen
Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 733/93
Das mag für atypische vertragliche Ansprüche in Betracht kommen (BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG), nicht aber für den vom Kläger geltend gemachten Prämienanspruch für einen Verbesserungsvorschlag. - BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 733/93
Wenn Tarifvertragsparteien in der Verfallvorschrift keine Einschränkungen formulieren, fallen unter den Begriff "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (BAG Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - AP Nr. 3 zu § 179 VVG; BAGE 43, 339, 345 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 2 a der Gründe, jeweils m.w.N.).
- BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen
Formulieren Tarifvertragsparteien - wie in der vorliegenden Verfallvorschrift - keine Einschränkungen, so fallen unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. BAG 22. Januar 2008 - 9 AZR 416/07 - Rn. 19, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 191 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 190 ; 21. Februar 1995 - 9 AZR 733/93 - zu I 1 der Gründe) . - BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06
Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege
Formulieren Tarifvertragsparteien in der Verfallvorschrift keine Einschränkungen, fallen unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien auf Grund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. nur Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 733/93 -, zu I 1 der Gründe). - BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07
Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen
Formulieren Tarifvertragsparteien in der Verfallvorschrift keine Einschränkungen, fallen unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien auf Grund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 733/93 -, zu I 1 der Gründe; BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - AP VVG § 179 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 54, zu II 1 der Gründe; 19. Oktober 1983 - 5 AZR 64/81 - BAGE 43, 339, zu 2 b der Gründe).Ohne das bestehende Arbeitsverhältnis hätte der Kläger weder seinen Vorschlag entwickeln können, noch wäre ohne die durch den Arbeitsvertrag begründete Rechtsstellung ein Vergütungsanspruch des Klägers denkbar (vgl. Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 733/93 -, zu I 1 der Gründe; zur Erfassung von Prämienansprüchen für Verbesserungsvorschläge durch Ausschlussfristen auch LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2004 - 10 Sa 126/04 - AR-Blattei ES 1760 Nr. 9, zu II 1 der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 28. Februar 2001 - 2 Sa 549/00 -, zu II der Gründe).
Die Betriebsvereinbarung enthält eine Zeitbestimmung für die Leistung nach § 271 Abs. 2 BGB (vgl. Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 733/93 -, zu I 2 a der Gründe).
cc) Aus Wortlaut, Zusammenhang und Zweck des § 6 Abschnitt B Nr. 1 BV BVW geht hervor, dass sich die Betriebspartner mit der "Jahresersparnis nach Einsatz der Verbesserung" iSv. § 6 Abschnitt B Nr. 1 Eingangssatz BV BVW auf das sog. Zeitjahr nach Durchführung des Verbesserungsvorschlags und nicht auf das der Umsetzung folgende Kalenderjahr oder das sich anschließende Geschäftsjahr bezogen (zu dieser Unterscheidung Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 733/93 -, zu I 2 b der Gründe).
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 10 Sa 126/04
Tarifliche Ausschlussfrist bei Anspruch auf Zahlung einer Prämie für einen …
Wenn die Tarifvertragsparteien ihn vom Geltungsbereich der Ausschlussfristen hätten ausnehmen wollen, so hätten sie dies in § 26 GMTV-Metall zum Ausdruck gebracht (vgl. zu § 17 MTV-Chemie: BAG, Urteil vom 21.02.1995, AZ: 9 AZR 733/93). - LAG Hamm, 31.05.1999 - 19 Sa 1243/98
Verfallfrist bei Ansprüchen wegen "schöpferischer Sonderleistung"
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