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   BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00   

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https://dejure.org/2001,4177
BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00 (https://dejure.org/2001,4177)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 2 AZR 291/00 (https://dejure.org/2001,4177)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 291/00 (https://dejure.org/2001,4177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung; MfS-Tätigkeit; Fragebogenlüge; Verschulden hinsichtlich falscher Angaben im Fragebogen erforderlich?; Personalratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99

    Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellten Fragen waren zulässig und vom Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - EzA BGB § 123 Nr. 55).

    Je nach dem Grad der Verstrickung und dem daraus resultierenden Gewicht der pflichtwidrigen Falschbeantwortung der Frage nach einer MfS-Tätigkeit kann der längere beanstandungsfreie Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zur Kündigung teilweise oder völlig entwertet worden sein (Senat 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - NZA 2001, 317).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    Regelmäßig führt nur eine schuldhafte Falschbeantwortung zu einem derart gravierenden Vertrauensverlust, daß auch eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dem öffentlichen Arbeitgeber unzumutbar ist (vgl. BAG 16. September 1999 - 2 AZR 902/98 - nv.).

    An dieser gesetzgeberischen Intention können die Gerichte nicht achtlos vorbeigehen (Senat 16. September 1999 - 2 AZR 902/98 - nv.).

  • BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 762/95

    Außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das DDR-Ministerium für

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    In der vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (16. Oktober 1997 - 8 AZR 762/95 - NJ 1998, 334) es aber durchaus zu Gunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt, daß die MfS-Tätigkeit sich zeitlich auf die Wehrpflicht des Betreffenden bei der NVA beschränkte und die Berichte inhaltlich nicht über dienstliche Belange hinausgingen.

    d) Die Interessenabwägung läßt, soweit sie in erster Linie auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 1997 (- 8 AZR 762/95 - aaO) abstellt, auch nicht deutlich erkennen, ob zwischen dem Prüfungsmaßstab einer auf Anl. I Kap. XIX Sachgebiet A Abschn. III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 Einigungsvertrag und einer auf § 626 Abs. 1 BGB gestützten außerordentlichen Kündigung hinreichend klar unterschieden wird.

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., vgl. ua. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 97 f. und 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - AP BGB § 626 Nr. 162 = EzA BGB § 626 nF Nr. 180).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    Es trifft auch grundsätzlich zu, daß für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB nicht notwendige Bedingung ist, daß die Vertragsverletzung schuldhaft erfolgt (BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellten Fragen waren zulässig und vom Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - EzA BGB § 123 Nr. 55).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellten Fragen waren zulässig und vom Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - EzA BGB § 123 Nr. 55).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., vgl. ua. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 97 f. und 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - AP BGB § 626 Nr. 162 = EzA BGB § 626 nF Nr. 180).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellten Fragen waren zulässig und vom Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - EzA BGB § 123 Nr. 55).
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00
    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellten Fragen waren zulässig und vom Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - EzA BGB § 123 Nr. 55).
  • LAG Sachsen, 01.02.2000 - 7 Sa 378/99

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beschäftigung als Gymnasiallehrer für

  • OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Nichtduldung des

    So haben Arbeitsgerichte eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit vor Vollendung des 21. Lebensjahres als einen Umstand zugunsten eines gekündigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst angesehen (BAG, Urteil vom 21.6.2001, 2 AZR 291/00, ZTR 2002, 141, zitiert nach Juris).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Kündigungsgrund ist im wesentlichen der durch die Falschbeantwortung verursachte Vertrauensverlust (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 291/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 190).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
    Insbesondere teilt das Berufungsgericht die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, dass gerade bei Verschweigen einer MfS-Tätigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres es dem öffentlichen Arbeitgeber jedenfalls bei einem nicht allzu gravierenden Maß der Verstrickung eher zumutbar ist, auf die Falschbeantwortung mit milderen Mitteln als mit einer fristlosen Kündigung - etwa mit einer Abmahnung oder einer ordentlichen Kündigung - zu reagieren, als wenn es sich um Tätigkeit für das MfS handelte, die unter keinen Umständen mehr als "Jugendsünde" abgetan werden könne ( Urteil vom 21.6.2001, 2 AZR 291/00 , RzK 16a Nr. 206).
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