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   BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89   

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https://dejure.org/1991,22461
BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89 (https://dejure.org/1991,22461)
BAG, Entscheidung vom 21.11.1991 - 6 AZR 549/89 (https://dejure.org/1991,22461)
BAG, Entscheidung vom 21. November 1991 - 6 AZR 549/89 (https://dejure.org/1991,22461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Vergütung von Bereitschaftsdienst eines nichtvollbeschäftigten Angestellten - Bestehen einer Tariflücke für ihrer Art nach als Bereitschaftsdienst einzuordnende, von nicht vollbeschäftigten Angestellten über ihre vereinbarte Arbeitszeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Auszug aus BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89
    Da die Tarifvertragsparteien insoweit verschiedene Regelungsmöglichkeiten haben, würde eine Lückenausfüllung durch die Gerichte für Arbeitssachen in unzulässiger Weise in die Tarifautonomie eingreifen (BAGE 54, 30 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89
    Dies folgt aus dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen sind (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89
    Eine solche liegt vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt tariflich ungeregelt gelassen haben und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, daß die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (vgl. BAGE 46, 292, 298 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89
    Als solche kommt zwar im öffentlichen Dienst regelmäßig die tarifliche Vergütung in Betracht (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89
    Eine solche liegt vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt tariflich ungeregelt gelassen haben und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, daß die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (vgl. BAGE 46, 292, 298 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89
    Aus dem Benachteiligungsverbot in Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985, das auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten ist (vgl. BAGE 62, 334 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985), folgt nicht, daß eine unterschiedliche Vergütungsregelung für Bereitschaftsdienst, der von vollbeschäftigten Angestellten über die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird, und für Bereitschaftsdienst, der von nichtvollbeschäftigten Angestellten über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet wird, unzulässig wäre und deshalb nichtvollbeschäftigten Angestellten insoweit ein Anspruch auf Zahlung der Überstundenvergütung zusteht.
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 540/75

    Eingruppierung: Trichinenschauer

    Auszug aus BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89
    Eine solche liegt vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt tariflich ungeregelt gelassen haben und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, daß die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (vgl. BAGE 46, 292, 298 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1977 - 4 AZR 667/75

    Teilzeitbeschäftigter Angestellter - Teilzeitbeschäftigung - Tariflicher

    Auszug aus BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 549/89
    Soweit tarifliche Regelungen Überstundenzuschläge erst dann vorsehen, wenn die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit überschritten wird, so daß Teilzeitbeschäftigten bis zum Erreichen der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit nur die normale Stundenvergütung zu zahlen ist (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1977 - 4 AZR 667/75 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Techniker-Krankenkasse), besteht ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung darin, daß mit Überstundenzuschlägen eine erhöhte körperliche Belastung ausgeglichen und eine übermäßige Inanspruchnahme des Arbeitnehmers verhindert werden soll (vgl. GK-TzA-Lipke, Art. 1 § 2 BeschFG Rz 140 m.w.N.).
  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

    Parallelsache zu BAG - 21.11.1991 - 6 AZR 549/89 BAG - 21.11.1991 - 6 AZR 550/89.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.1993 - 12 Sa 35/93

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

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  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 318/92

    Höhe der Vergütung für den Bereitschaftsdienst einer Assistenzärztin - Auslegung

    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat durch Urteil vom 21. November 1991 - 6 AZR 549/89 - das Berufungsurteil vom 6. September 1989 aufgehoben und nach Ablehnung der tariflichen Anspruchsvoraussetzungen den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, weil dieses den Inhalt der Nebenabrede nicht festgestellt und nicht geprüft hatte, ob der Klageanspruch sich aus ihr ergebe.
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