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   BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84   

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https://dejure.org/1985,8190
BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84 (https://dejure.org/1985,8190)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1985 - 7 AZR 165/84 (https://dejure.org/1985,8190)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1985 - 7 AZR 165/84 (https://dejure.org/1985,8190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die wirksame Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses - Beschäftigung eines jugoslawischen Staatsangehörigen als Lehrer für jugoslawische Klassen in Nürnberg aufgrund eines bilateralen Abkommens - Erklärung im Arbeitsvertrag, dass es sich aufgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Dabei handelt es sich nicht etwa um eine - unzulässige - Berücksichtigung von Drittinteressen (vgl. hierzu BAG 37, 305, 321 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B III 4 a der Gründe).

    Dabei kann zugunsten des Klägers davon ausgegangen werden, daß der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast trägt, weil die Beschäftigung des Klägers in drei aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverhältnissen für einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren erfolgt ist, also in einer Vertragsgestaltung, die die äußere Form eines unzulässigen Kettenarbeitsvertrags darstellt (vgl. BAG 37, 305, 316).

  • BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 107/82
    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Im Streitfall kommt es nicht darauf an, wie sich die beiden ersten der genannten Fallgruppen zueinander verhalten (vgl. hierzu BAG Urteile vom 25. August 1983 - 2 AZR 107/82 - unveröffentlicht, unter II 3 a der Gründe und - 2 AZR 340/82 - unveröffentlicht, unter III 1 der Gründe).

    Das führt einerseits dazu, daß der Beklagte sich nicht darauf berufen kann, der Kläger sei für Aufgaben von begrenzter Dauer eingestellt worden (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 25. August 1983, aaO, unter II 3 b bzw. III 2 der Gründe); andererseits greift aber auch nicht das Abschlußverbot der Protokollnotiz 3 zu Nr. 1 SR 2 y BAT ein.

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Die Klage ist nämlich lange vor Ablauf der letzten Befristung erhoben worden (vgl. Senatsurteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter B II 3 a und b der Gründe).
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Die Klage ist nämlich lange vor Ablauf der letzten Befristung erhoben worden (vgl. Senatsurteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter B II 3 a und b der Gründe).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Weist mithin eine als Befristungsgrund vorgetragene Fallgestaltung gewichtige rechtserhebliche Besonderheiten auf, die ihre nahtlose Einordnung in die bisher anerkannten Typen von Befristungsgründen unmöglich machen, so ist eine eigene rechtliche Bewertung dieser Fallgestaltung erforderlich und dabei zu prüfen, ob bei ihr nach den Wertungsmaßstäben der bisherigen Rechtsprechung ein sachlicher Grund für eine Befristung anzuerkennen ist (BAG 42, 203, 208 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II 3 der Gründe).
  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht seinen Ausführungen zur Frage der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (vgl. im einzelnen nur die umfangreichen Nachweise im Senatsurteil vom 3. Dezember 1982 - 7 AZR 622/80 - BAG 41, 110, 113 ff. = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter B II 2 der Gründe).
  • BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73

    Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand -

    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Die Bestimmung schreibt nicht etwa vor, welche Ausdrucksweise im Arbeitsvertrag zu verwenden ist (BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 21.10.1969 - 1 AZR 93/68

    Fristlose Kündigung wegen Beteiligung an einem wilden Streik

    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Kündigungen abgelehnt (vgl. u.a. BAG 22, 162, 167 = AP Nr. 41 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, unter 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80

    Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern

    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Eine nachprüfbare Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 40, 177, 179 = AP Nr. 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter III 1 der Gründe, mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung).
  • BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82
    Auszug aus BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84
    Im Streitfall kommt es nicht darauf an, wie sich die beiden ersten der genannten Fallgruppen zueinander verhalten (vgl. hierzu BAG Urteile vom 25. August 1983 - 2 AZR 107/82 - unveröffentlicht, unter II 3 a der Gründe und - 2 AZR 340/82 - unveröffentlicht, unter III 1 der Gründe).
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