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   BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21   

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https://dejure.org/2022,14790
BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21 (https://dejure.org/2022,14790)
BAG, Entscheidung vom 22.06.2022 - 4 AZR 495/21 (https://dejure.org/2022,14790)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - 4 AZR 495/21 (https://dejure.org/2022,14790)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen - Heraushebungsmerkmale "besondere Schwierigkeit" und "Bedeutung"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 BAT, § 23 BAT, Anl A Teil I Entgeltgr 10 TV-L, Anl A Teil I Entgeltgr 11 TV-L
    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen - Heraushebungsmerkmale "besondere Schwierigkeit" und "Bedeutung"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Darlegungs- und Beweislast des Klägers im Eingruppierungsrechtsstreit; Vertiefte Darlegungslast bei qualitativen Hervorhebungsmerkmalen zur Ermöglichung eines "wertenden Vergleichs" durch das Gericht; Verhältnis ...

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen - Heraushebungsmerkmale "besondere Schwierigkeit" und "Bedeutung"

  • Betriebs-Berater

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen - Heraushebungsmerkmale "besondere Schwierigkeit" und "Bedeutung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVÜ -L § 17 Abs. 1 ; TVÜ -L § 29a Abs. 2
    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Darlegungs- und Beweislast des Klägers im Eingruppierungsrechtsstreit; Vertiefte Darlegungslast bei qualitativen Hervorhebungsmerkmalen zur Ermöglichung eines "wertenden Vergleichs" durch das Gericht; Verhältnis ...

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen - Heraushebungsmerkmale "besondere Schwierigkeit" und "Bedeutung"

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revision in Arbeitssachen - und ihre Begründung mit Sachrügen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

  • bag-urteil.com (Tenor)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Eingruppierung einer Fallmanagerin im Jobcenter in den TV-L

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1259
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    Anhaltspunkte für eine organisatorisch getrennte Betreuung unterschiedlicher Gruppen von Leistungsberechtigten sind für die auszuübende Tätigkeit der Klägerin weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. auch BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 18 mwN zu den Tätigkeiten einer Amtsvormundin) .

    Es ist dabei durch einen wertenden Vergleich festzustellen, ob auch die Tätigkeitsmerkmale mit hierauf aufbauenden Heraushebungs- oder Qualifikationsmerkmalen erfüllt sind (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 21 mwN; ausf. zum wertenden Vergleich BAG 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 29 ff.) .

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinn angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36; sh. auch zur Entgeltgruppe S 15 Fallgruppe 6 TVöD/VKA BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 30 f.) .

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus Art oder Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (st. Rspr., zB BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 33; 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 44 mwN) .

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen erkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 29; zum Prüfungsmaßstab BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32 mwN) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    Schließlich folgten aus dem Umstand, dass die Klägerin Leistungsberechtigte betreue, die älter als 25 Jahre seien, keine grundsätzlich anderen Vermittlungshindernisse als diejenigen, die in der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 (- 4 AZR 292/10 - Rn. 33) aufgeführt seien.

    Eine Aufzählung von Tätigkeiten und Kompetenzen allein erlaubt noch keine Rückschlüsse auf ihren Stellenwert in einem aufeinander aufbauenden Eingruppierungsgefüge (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 29) .

    Tätigkeiten derselben Vergütungsgruppe können inhaltlich unterschiedliche Fachkenntnisse und Kompetenzen erfordern, ohne dass sie gesteigerte oder heraushebende Anforderungen enthalten (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 37) .

    (cc) Die Rüge der Revision, das Landesarbeitsgericht habe sich fehlerhaft auf die Entscheidung des Senats vom 21. März 2012 (- 4 AZR 292/10 -) bezogen, weil die von ihr als Fallmanagerin zu betreuenden Leistungsberechtigten, die älter als 25 Jahre sind, gegenüber denjenigen, die jünger sind, eine besondere Schwierigkeit aufweise, greift nicht durch.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    Hierdurch sollte eine "Eingruppierungswelle" vermieden und die öffentlichen Arbeitgeber entlastet werden (vgl. BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 21, BAGE 172, 130) .

    Danach verbleibt es grundsätzlich - soweit sich die Tätigkeit wie vorliegend nicht ändert (sh. etwa BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 19, aaO)  - auch nach dem 1. Januar 2012 bei der zuvor zutreffenden Eingruppierung.

    dd) Die Vorinstanzen sind zutreffend davon ausgegangen, dass die gesamte durch die Klägerin auszuübende Tätigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang ausmacht (vgl. zum Arbeitsvorgang ausf. BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 27 ff., BAGE 172, 130; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 f.) .

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    Es ist dabei durch einen wertenden Vergleich festzustellen, ob auch die Tätigkeitsmerkmale mit hierauf aufbauenden Heraushebungs- oder Qualifikationsmerkmalen erfüllt sind (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 21 mwN; ausf. zum wertenden Vergleich BAG 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 29 ff.) .

    Dieser Vortrag muss dem Gericht einen Vergleich zwischen der Tätigkeit in der Ausgangsvergütungsgruppe und der unter das höher bewertete Tarifmerkmal fallenden erlauben (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 30 bis 33 mit umfangreichen Nachweisen) .

  • BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21

    Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (st. Rspr., etwa BAG 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 13; 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20, BAGE 165, 168) .

    In einem Rechtsstreit über die zutreffende Eingruppierung ist stets zumindest eine pauschale, summarische Prüfung hinsichtlich der tariflichen Anforderungen durch das Gericht erforderlich (st. Rspr., etwa BAG 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    Eine Überprüfung und ggf. Neufeststellung der mit der Überleitung erfolgten Eingruppierungen sollte danach für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit nicht mehr stattfinden (sh. Protokollerklärung zu § 29a Abs. 2 TVÜ-Länder; vgl. BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 18 mwN) .

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen erkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 29; zum Prüfungsmaßstab BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32 mwN) .

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    (c) Schließlich hebt sich ihre Tätigkeit - da besonders verantwortungsvoll iSd. Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a BAT (zur tariflichen Anforderung BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26 mwN)  - aus der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1a BAT heraus.
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts -

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    (bb) Die Tätigkeit der Klägerin als Fallmanagerin im Jobcenter erfordert weiterhin selbstständige Leistungen (sh. zu dieser Anforderung im TVöD/VKA BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 33) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (st. Rspr., etwa BAG 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 13; 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20, BAGE 165, 168) .
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07

    Eingruppierung einer Heimleiterin

    Auszug aus BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
    Umstände, die für die Erfüllung einer tariflichen Anforderung einer Aufbaufallgruppe berücksichtigt worden sind - vorliegend das Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" (Rn. 36)  - können grundsätzlich nicht noch einmal für die Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals einer höheren Aufbaufallgruppe herangezogen werden; sie sind "verbraucht" (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - Rn. 31 f.) .
  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 05.05.2021 - 4 AZR 666/19

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 251/15

    Eingruppierung eines Maschinisten

  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19

    Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Der Feststellungsantrag ist für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 20. September 2022 als allgemein üblicher Eingruppierungsfeststellungsantrag zulässig (st. Rspr., etwa BAG 22. Juni 2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 19) .

    Dieser Vortrag muss dem Gericht einen Vergleich zwischen der Tätigkeit der Ausgangsentgeltgruppe und der unter das höher bewertete Tarifmerkmal fallenden erlauben (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 42; ausf. BAG 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 30 ff.) .

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus Art oder Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (BAG 22. Juni 2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 40 mwN zur insoweit inhaltsgleichen Vergütungsordnung des BAT) .

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen erkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 22. Juni 2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 41; zum Prüfungsmaßstab BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32 mwN) .

  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 195/22

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Danach verbleibt es grundsätzlich - soweit sich die Tätigkeit nicht ändert - auch nach dem 1. Januar 2012 bei der zuvor zutreffenden Eingruppierung (BAG 22. Juni 2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 23 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 13.01.2023 - 6 Sa 139/22

    Darlegungs- und Beweislast; Die Hälfte; Ein Drittel; Darlegungs- und Beweislast;

    Auch wenn die Erfüllung einzelner Merkmale der aufsteigenden Fallgruppen zwischen den Parteien des Rechtsstreites unstreitig sind und vom Arbeitgeber als erfüllt angesehen werden, bedarf stets einer summarischen Prüfung durch das Gericht, weil es sich bei der zutreffenden Eingruppierung um eine Rechtsfrage handelt, über die die Parteien nicht verfügen und die Erfüllung eines Tätigkeitsmerkmals nicht "unstreitig" stellen können ( BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 32).

    Umstände, die für die Erfüllung einer tariflichen Anforderung einer Aufbaufallgruppe berücksichtigt worden sind - vorliegend das Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" - können grundsätzlich nicht noch einmal für die Erfüllung eines Heraushebungsmerkmal einer höheren Aufbaufallgruppe herangezogen werden; sie sind verbraucht ( BAG, 22.6.2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 50).

  • BAG, 13.12.2023 - 4 AZR 322/22

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

    Die Stufe steht zwischen den Parteien nicht im Streit (sh. dazu BAG 22. Juni 2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 19) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2023 - 3 Sa 96/22

    Eingruppierung Sozialpädagoge

    Denn Umstände, die für die Erfüllung einer tariflichen Anforderung einer Aufbaufallgruppe berücksichtigt worden sind, können grundsätzlich nicht noch einmal für die Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals einer höheren Aufbaufallgruppe herangezogen werden (BAG 22.06.2022 - 4 AZR 495/21).

    Auch unterscheidet der Kläger in seinem Vorbringen nicht zwischen der besonderen Schwierigkeit und der besonderen Bedeutung (BAG 22.06.2022, a.a.O.).

  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 458/21

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Herstellen von Fertigbauteilen -

    Das Unterfallen unter die Einschränkung einer AVE kann von den Parteien auch nicht unstreitig gestellt werden, da es sich um eine Rechtsfrage handelt (vgl. dazu zB BAG 22. Juni 2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 32) .
  • LAG Hamm, 14.09.2023 - 15 Sa 131/23

    Eingruppierung - Lohngruppe 1 des Tätigkeitsgruppenverzeichnisses des

    Baut das Tätigkeitsmerkmal der höheren Vergütungsgruppe auf dem einer niedrigeren Vergütungsgruppe auf und sieht eine zusätzliche tarifliche Anforderung ("Heraushebungsmerkmal") vor, deren genauer Inhalt sich erst durch eine Darstellung der Tätigkeit in der Ausgangsvergütungsgruppe und deren Anforderungen erschließt, ist ein Vorbringen erforderlich, das erkennen lässt, wodurch sich eine bestimmte Tätigkeit von der in der Ausgangsfallgruppe bewerteten "Normaltätigkeit" unterscheidet (vgl. BAG vom 22.06.2022 - 4 AZR 495/21 - Rdnr. 42; BAG vom 14.10.2020 - 4 AZR 252/19 - Rdnr. 30 ff.).

    Der Vortrag des Klägers muss dem Gericht einen Vergleich zwischen der Qualifikation in der Ausgangsvergütungsgruppe und die unter das höher bewertete Tarifmerkmal fallende erlauben (vgl. auch BAG vom 22.06.2022 - 4 AZR 495/21 - Rdnr. 42).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2022 - 5 Sa 79/22

    Eingruppierung eines Archivars - Heraushebungsmerkmale - Darlegungslast

    Dieser Vortrag muss dem Gericht einen Vergleich zwischen der Tätigkeit in der Ausgangsentgeltgruppe und der unter das höher bewertete Tarifmerkmal fallenden erlauben (zum wertenden Vergleich etwa BAG 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38 mwN; BAG 22.06.2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 42 mwN).

    Begründen sie die Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals der Ausgangsentgeltgruppe, sind sie "verbraucht" und können nicht mehr für das höherwertige Tätigkeitsmerkmal herangezogen werden (vgl. BAG 14.10.2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 36 mwN; BAG 22.06.2022 - 4 AZR 495/21 - Rn. 50 mwN).

  • KAG Augsburg, 29.03.2023 - 2 MV 23/22
    Umstände, die für die Erfüllung einer tariflichen Anforderung einer Aufbaufallgruppe berücksichtigt worden sind, können grundsätzlich nicht noch einmal für die Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals einer höheren Aufbaufallgruppe herangezogen werden; sie sind "verbraucht" (vgl. Bundesarbeitsgericht 22. Juni 2022 - 4 AZR 495/21 -).
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