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   BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88   

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https://dejure.org/1989,3545
BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88 (https://dejure.org/1989,3545)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1989 - 3 AZR 520/88 (https://dejure.org/1989,3545)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 3 AZR 520/88 (https://dejure.org/1989,3545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer betrieblichen Altersversorgung wegen Vermögenslosigkeit der Pensionskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse: Wirksamkeit nur bei Einschaltung des Pensionssicherungsvereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88
    Es kann unterstellt werden, daß die erleichterten Voraussetzungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an den Widerruf von Unterstützungskassenzusagen in sog. Alt- und Übergangsfällen zu stellen sind, vorliegen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Die Zusammenschaltung von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und die Sicherung des Ausfalls durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf der anderen Seite ist deshalb unverzichtbar (BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987, aaO, zu B II 4 der Gründe).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88
    Trotz der Säumnis der Beklagten und Revisionsbeklagten ist eine Sachprüfung geboten (vgl. BGH NJW 1962, 1149; 1967, 2162 und 1986, 3085 f.).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88
    Es kann unterstellt werden, daß die erleichterten Voraussetzungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an den Widerruf von Unterstützungskassenzusagen in sog. Alt- und Übergangsfällen zu stellen sind, vorliegen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88
    Das Trägerunternehmen haftet aus seinen Versorgungszusagen unmittelbar nur, soweit die Unterstützungskasse die versprochenen Leistungen nicht erbringt, weil das sie wirtschaftlich beherrschende Trägerunternehmen die dazu erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BAGE 54, 176, 181 [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85] = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88
    Die gegen diese Rechtsprechung erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken hat der Senat ausdrücklich zurückgewiesen (Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu II 1 b der Gründe).
  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88
    Trotz der Säumnis der Beklagten und Revisionsbeklagten ist eine Sachprüfung geboten (vgl. BGH NJW 1962, 1149; 1967, 2162 und 1986, 3085 f.).
  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen muß, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (grundlegend BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 96/85

    Entscheidung über die Ablehnung eines Versäumnisurteils im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88
    Trotz der Säumnis der Beklagten und Revisionsbeklagten ist eine Sachprüfung geboten (vgl. BGH NJW 1962, 1149; 1967, 2162 und 1986, 3085 f.).
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