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   BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00   

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https://dejure.org/2002,33932
BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00 (https://dejure.org/2002,33932)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2002 - 6 AZR 633/00 (https://dejure.org/2002,33932)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 6 AZR 633/00 (https://dejure.org/2002,33932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kosten der Ausbildung eines selbständigen Handelsvertreters - Kontrollfähigkeit der Erstattungsvereinbarung - Angemessenheit des Interessenausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • Drs-Bund, 15.11.1952 - BT-Drs I/3856
    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    Nach der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks. 1/3856 S 45) sollte mit dieser Gesetzesänderung eine Abgrenzung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegenüber den Arbeitsgerichten vereinfacht und eine abgeschlossene Zuständigkeitsregelung erreicht werden.

    Eine Unterscheidung lediglich danach, ob die Handelsvertreter "wegen ihrer wirtschaftlichen Unselb ständigkeit als arbeitnehmerähnIiche Personen anzusehen sind", wurde für unzureichend gehalten (BT-Drucks. 1/3856 S 45).

    Das verfolgt das Ziel, solchen Handelsvertretern einen Mindestschutz zu gewähren, die wirtschaftlich von einem Unternehmen ähnlich wie ein Arbeitnehmer abhängig sind (BT-Drucks. 1/3856 S 39 f.).

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    Die Billigung einer solchen Vereinbarung durch die staatlichen Gerichte setzt jedoch voraus, daß bei Abschluß des Vertrags die Bedingungen der freien Selbstbestimmung gegeben waren und der Vertrag als Interessenausgleich auch tauglich ist (BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242).

    Dazu muß bei einer im einzelnen festzustellenden strukturell ungleichen Verhandlungsstärke der Inhalt des Vertrags für die eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen sein (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214; 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - aaO).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    Dazu muß bei einer im einzelnen festzustellenden strukturell ungleichen Verhandlungsstärke der Inhalt des Vertrags für die eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen sein (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214; 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - aaO).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    aa) Nach § 9 Abs. 1 AGBG ist eine formularmäßige Vertragsbedingung unwirksam, wenn der Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BGH 5. Juni 1997 - V IIZ R 324/95 - BGHZ 136, 27, 31; 8. Juli 1993 - VII ZR 79/92 - NJW 1993, 2738).
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    Das betrifft nicht nur Rechtsvorschriften im materiellen Sinn, sondern auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben (BGH 14. Oktober 1997 - X I Z R 167/96 - BGHZ 137, 27, 29 f.).
  • BGH, 08.07.1993 - VII ZR 79/92

    Festpreisklausel in Einheitspreisverträgen

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    aa) Nach § 9 Abs. 1 AGBG ist eine formularmäßige Vertragsbedingung unwirksam, wenn der Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BGH 5. Juni 1997 - V IIZ R 324/95 - BGHZ 136, 27, 31; 8. Juli 1993 - VII ZR 79/92 - NJW 1993, 2738).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    Daraus folgt jedoch nicht, daß die für Arbeitsverhältnisse geltenden Beschränkungen der Rückzahlungspflicht eines Arbeitnehmers für Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 31 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 9) unmittelbar oder entsprechend heranzuziehen sind.
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    Daraus folgt jedoch nicht, daß die für Arbeitsverhältnisse geltenden Beschränkungen der Rückzahlungspflicht eines Arbeitnehmers für Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 31 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 9) unmittelbar oder entsprechend heranzuziehen sind.
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    Parallelsache zu - 6 AZR 632/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen .
  • BAG, 28.08.1996 - 7 ABR 42/95

    Honorar eines Einigungsstellenvorsitzenden

    Auszug aus BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 633/00
    Insoweit fehlt eine planwidrige Gesetzeslücke, die von den Gerichten geschlossen werden könnte (vgl. BAG 28. August 1996 - 7 ABR 42/95 - A P BetrVG 1972 § 76 a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 7 6 a Nr. 11, zu B l 2 b der Gründe).
  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

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