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   BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 239/86   

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https://dejure.org/1987,20138
BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 239/86 (https://dejure.org/1987,20138)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1987 - 4 AZR 239/86 (https://dejure.org/1987,20138)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 239/86 (https://dejure.org/1987,20138)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.05.1964 - 5 AZR 499/63

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Einrede der Verjährung - Musterprozesse -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 239/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt in der Erhebung der Einrede der Verjährung nur dann eine unzulässige Rechtsausübung, wenn der Schuldner den Gläubiger, sei es auch nur unabsichtlich, durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat (BAG Urteil vom 17. Dezember 1964 - 5 AZR 90/64 -, AP Nr. 2 zu § 196 BGB; BAG Urteil vom 28. Mai 1964 - 5 AZR 499/63 -, AP Nr. 6 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung, mit weiteren Nachweisen).

    Hierbei verstößt die Einrede der Verjährung auch dann gegen Treu und Glauben, wenn der Dienstherr seine Arbeitnehmer über die ihnen zustehenden Ansprüche nicht hinreichend unter richtet hat (BAG Urteil vom 28. Mai 1964, aaO, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 144/86

    Lohnabschlag - Lohnvorschuss - Pfändung

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 239/86
    Das Landesarbeitsgericht ist hierbei zutreffend davon ausgegangen, daß der dem Kläger zustehende pfändungsfreie Betrag für den jeweiligen Anspruchsmonat nach den in diesem Monat zustehenden Gehaltsansprüchen zu ermitteln und nicht von den tatsächlich im Laufe eines Monats geleisteten Zahlungen auszugehen ist (vgl. BAG Urteil vom 11. Februar 1987 - 4 AZR 144/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86

    Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 239/86
    Eine Rechtsmittelzulassung kann bei fehlender Verkündung durch Aufnahme in die Entscheidungsgründe nicht nachgeholt werden (BAG Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82

    Anschlußrevision

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 239/86
    Eine Anschlußrevision ist zwar unzulässig, wenn sie einen Streitgegenstand betrifft, für den die Revision nicht zugelassen wurde (BAGE 40, 250 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 239/86
    Dies bedeutet hinsichtlich des Klagezeitraums ab 1981 das Vorbringen neuer Tatsachen und zugleich eine Klageerweiterung, die in der Revisionsinstanz ebenfalls unzulässig ist (vgl. das Urteil des Senats vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 -, AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.12.1964 - 5 AZR 90/64

    Einrede - Verjährung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 239/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt in der Erhebung der Einrede der Verjährung nur dann eine unzulässige Rechtsausübung, wenn der Schuldner den Gläubiger, sei es auch nur unabsichtlich, durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat (BAG Urteil vom 17. Dezember 1964 - 5 AZR 90/64 -, AP Nr. 2 zu § 196 BGB; BAG Urteil vom 28. Mai 1964 - 5 AZR 499/63 -, AP Nr. 6 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Indessen ist bereits durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urteile vom 2.6.1934 - V 10/34 - RGZ 144, 378, 381 und vom 27.10.1934 - V 353/34 - RGZ 145, 239, 244) und ihm folgend des BVerwG (Urteil vom 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 171 und vom 9.7.1973 - VIII C 4.73 - BVerwGE 42, 353 ff), des BGH (Urteile vom 3.2.1953 - I ZR 61/52 - BGHZ 9, 1, 5, vom 7.5.1991 - XII ZR 146/90 - NJW-RR 1991, 1033 - Juris RdNr 18 und vom 12.6.2002 - VIII ZR 187/01 - NJW 2002, 3110, 3111) und des BAG (Urteil vom 25.2.1987 - 4 AZR 239/86 - Juris RdNr 22, 23) geklärt, dass eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Verjährungseinrede nicht nur dann in Betracht kommt, wenn der Berufung des Schuldners auf Verjährung eigenes positives Tun entgegensteht, durch das er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat.
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen

    Für den Fall, daß die Revisionszulassung auf einen von mehreren Streitgegenständen beschränkt werden kann, entspricht es der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung, der nicht zugelassene Streitgegenstand könne auch nicht im Wege der unselbständigen Anschlußrevision dem Revisionsgericht zur Entscheidung gestellt werden (BAG Beschluß vom 19. Oktober 1982 - 4 AZR 303/82 - BAGE 40, 420 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 239/86 - n. v.; BGH Beschluß vom 21. Mai 1968 - NJW 1968, 1476, 1477; BGH Urteil vom 6. März 1991 - NJW 1991, 1736, 1737; BGH Urteil vom 16. Januar 1992 - NJW-RR 1992, 617, 618; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 556 Rz 5; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 556 Rz B II; Zöller/Gummer, ZPO, 19. Aufl., § 556 Rz 1, 6; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 72 Rz 37).
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