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   BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 968/77   

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https://dejure.org/1979,1600
BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 968/77 (https://dejure.org/1979,1600)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1979 - 4 AZR 968/77 (https://dejure.org/1979,1600)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1979 - 4 AZR 968/77 (https://dejure.org/1979,1600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeiner Zivilprozeß - Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren - Einwilligungserklärung des Gegners - Sprungrevision - Anwaltszwang - Revisionsschrift - Revisionsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 397
  • NJW 1979, 2422 (Ls.)
  • BB 1979, 1352
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 77/54

    Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 968/77
    Hieraus haben das Reichsgericht (vgl. RGZ 118, 294- und HRR 193» S. 14 ) und der Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 16, 192 [195] und NJW 1975, S. 83o) nach dem Gesetzeswortlaut und nach dem Sinn und Zweck der prozeßrechtlichen Norm in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß die schriftliche Einwilligungserklärung zur Sprungrevision dem Anwaltszwang unterliege und entweder vom Prozeßbevollmächtigten der Revisionsinstanz oder vom Prozeßbevollmächtigten der landgerichtlichen Instanz in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form abgegeben werden müsse.

    der Revisionsfrist nachgereicht wird (vgl. BGHZ 16, 192 [1953; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 566 a Anm. 1 C; Rosenberg- Schwab, aaO, S. 77; Stein-Jonas, aaO, § 566 Anm. II 2; Thomas-Putzo, aaO, § 566 a Anm. 2 c; Dietz-Nikisch, aaO, § 76 Rdnr. 16 und Grunsky, aaO, § 76 Rdnr. 7) Dies ist vorliegend jedoch nicht mehr möglich.

  • RG, 29.10.1927 - V 155/27

    Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 968/77
    Hieraus haben das Reichsgericht (vgl. RGZ 118, 294- und HRR 193» S. 14 ) und der Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 16, 192 [195] und NJW 1975, S. 83o) nach dem Gesetzeswortlaut und nach dem Sinn und Zweck der prozeßrechtlichen Norm in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß die schriftliche Einwilligungserklärung zur Sprungrevision dem Anwaltszwang unterliege und entweder vom Prozeßbevollmächtigten der Revisionsinstanz oder vom Prozeßbevollmächtigten der landgerichtlichen Instanz in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form abgegeben werden müsse.
  • LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Wenn aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der materiell-rechtlichen Gleichstellung der Dienstordnungsangestellten mit Beamten eine tarifrechtliche Besserstellung der Dienstordnungsangestellten im Verhältnis zu Beamten ausgeschlossen ist (so BAG, Urteil vom 25. April 1979 a. a. O.), scheidet auch eine Schlechterstellung der Dienstordnungsangestellten im Verhältnis zu Beamten aus.

    Da sie die Rechtsvorteile des beamtenrechtlichen Alimentationsprinzips genießen und deshalb Einschränkungen in der tariflichen Regelbarkeit ihrer Arbeitsbedingungen hinnehmen müssen (so BAG, Urteil vom 25. April 1979 a. a. O.), sind die Rechtsverhältnisse vollzeitbeschäftigter Dienstordnungsangestellter der Beklagten auch in Bezug auf die Arbeitszeit und Arbeitsvergütung so zu behandeln wie die Rechtsverhältnisse vollzeitbeschäftigter sächsischer Landesbeamter.

    Dienstordnungsangestellte sind zwar rechtlich betrachtet Arbeitnehmer, als solche genießen sie allerdings wegen der für sie geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen einen rechtlichen Sonderstatus, der sie erheblich von den sonstigen Arbeitnehmern unterscheidet (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Urteile vom 25. April 1979 - 4 AZR 968/77 - und 26. September 1984 - 4 AZR 608/83 -, AP Nrn. 49 und 59 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83

    Einwilligung in Sprungrevision

    Nach dieser Bestimmung ist die Einwilligung des Gegners in die Übergehung der Berufungsinstanz, die dem Revisionsgericht spätestens bis zum Ablauf der Revisionsfrist vorliegen muß (RGZ 118, 294; BGHZ 16, 192, 195; BGH, Beschl. v. 9. Mai 1980 - I ZR 37/80, VersR 1980, 772), Voraussetzung für die Zulässigkeit der Sprungrevision (BGHZ 16, 192, 195; BAG NJW 1979, 2422; allg. M.).
  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83

    Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers

    Die gegen dieses Urteil eingelegte Sprungrevision der Beklagten wurde durch Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 968/77 - (BAG 31, 397 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953) als unzulässig verworfen.
  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83

    Arbeitsgerichtsverfahren - Sprungrevision - Zustimmung - Vertretungszwang -

    In einer Entscheidung vom 9. Juni 1982 hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts - allerdings in einem obiter dictum - ausgeführt, die Neufassung des § 76 ArbGG und die volle Einbeziehung des Zulassungsverfahrens in das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sprächen dafür, daß die Zustimmungserklärung nicht mehr dem Anwaltszwang unterliege (BAG 39, 124, 126 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vgl. zu dem früheren Rechtszustand BAG 31, 397, 400 ff. = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953, m. w. N.).
  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers

    Wird die Vorlage innerhalb der Revisionsfrist versäumt, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BAG 31, 397, 403 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953; BGH NJW 1984, 2890; BSGE 3, 43 f.; BVerwGE 18, 53, 54, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Sachsen, 12.12.2000 - 7 Sa 1092/99

    Geltung des Tarifvertrages für nicht tarifgebundene Angestellte; Einbeziehung in

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  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 533/84
    Die Zustimmungserklärung kann auch noch nach Einlegung der Revision nachgereicht werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Revisionsfrist (BAG 31, 397 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953; BAG Beschluß vom 24. Juni 1982 - 6 AZR 1277/79 - nicht veröffentlicht; für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 566 a Abs. 2 Satz 2 ZPO: BGHZ 16, 192; BGH NJW 1984, 2890 m. w. N.; für die wortgleiche Vorschrift des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG: BSG Beschluß vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77 - SozR 1500 § 67 SGG Nr. 11; BSG Urteil vom 3- Juni 1981 - 11 RA 4/81 - SozR 1500 § 161 SGG Nr. 29; Vollkommer, Anm. zu AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1979, unter II 3 a).
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