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   BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01   

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BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01 (https://dejure.org/2002,13133)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 4 AZR 295/01 (https://dejure.org/2002,13133)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 4 AZR 295/01 (https://dejure.org/2002,13133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf ein Arbeitsverhältnis; Vertraglich vereinbarte Anwendung des BAT; Gültigkeit der Tarifverträge für die Arbeitnehmer im Hotelgewerbe und Gaststättengewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    a) Es kann zugunsten der Beklagten unterstellt werden, daß dem Ergänzungsvertrag der Klägerin mit ihrem ursprünglichen Arbeitgeber ein von diesem in einer Vielzahl von Fällen verwendeter Formulartext zugrunde liegt, es sich also bei dem Ergänzungsvertrag um einen Formularvertrag handelt, dessen Auslegung vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden kann (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 298 f.).

    Eine solche Auslegung ist nur dann möglich, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299).

    Nur im Falle normativer Geltung des BAT im Arbeitsverhältnis der Parteien vor Betriebsübergang käme seine Ablösung nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB durch für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses normativ geltende tarifliche Regelungen in Betracht (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299; 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - BAGE 97, 107, 113).

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    Die von der Klägerin erstrebte Feststellung ist für viele Rechtsansprüche aus dem BAT - dessen Anwendbarkeit auf das Arbeitsverhältnis vorausgesetzt - bedeutsam (vgl. Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 182 mwN).

    Eine solche Verdrängung setzt nach § 4 Abs. 3 TVG voraus, daß die arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regelungen des BAT für die Klägerin zumindest nicht günstiger sind als der Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe NRW (vgl. Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 188, 189).

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    Nur im Falle normativer Geltung des BAT im Arbeitsverhältnis der Parteien vor Betriebsübergang käme seine Ablösung nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB durch für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses normativ geltende tarifliche Regelungen in Betracht (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299; 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - BAGE 97, 107, 113).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    Die betriebliche Übung der Anwendung eines Tarifvertrages führt nicht zu dessen normativer Geltung, sondern lediglich zur Entstehung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs (BAG 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - BAGE 94, 179, 182).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage wird rechtlich nur dann erheblich, wenn und soweit das Festhalten an der ursprünglichen Regelung zu einem untragbaren mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171, 182 mit zahlreichen Nachweisen; vgl. nunmehr § 313 BGB SchuldModG vom 26. November 2001 - BGBl. I S 3138, 3150).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    bb) Die Voraussetzungen der Gleichstellungsabrede, wonach eine dynamische Verweisung in einem Arbeitsvertrag ab dem Eintritt bestimmter Umstände nur noch statisch wirkt (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 17 = EzA BGB § 613 a Nr. 201 und 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.), sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    bb) Die Voraussetzungen der Gleichstellungsabrede, wonach eine dynamische Verweisung in einem Arbeitsvertrag ab dem Eintritt bestimmter Umstände nur noch statisch wirkt (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 17 = EzA BGB § 613 a Nr. 201 und 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.), sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    Sie erfaßt den BAT in der jeweils gültigen Fassung (vgl. statt vieler Senat 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8).
  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 524/00

    Gleichstellungsabrede bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    bb) Die Voraussetzungen der Gleichstellungsabrede, wonach eine dynamische Verweisung in einem Arbeitsvertrag ab dem Eintritt bestimmter Umstände nur noch statisch wirkt (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 17 = EzA BGB § 613 a Nr. 201 und 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.), sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01
    Die Gleichstellungsabrede setzt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Vereinbarung der Bezugnahme auf den Tarifvertrag voraus (Senat aaO; ebenso BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18).
  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 167/61

    Tarifvertrag - Verweis auf anderen Tarifvertrag - Gastmitglied -

  • LAG Köln, 20.02.2001 - 13 Sa 1283/00

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Hinblick auf eine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2048/03

    Gleichstellungsabrede

    Festzuhalten ist bei Berücksichtigung dieser allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze des Weiteren, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 des Arbeitsvertrages (jedenfalls) im Verhältnis der Klägerin zum Landkreis dynamisch wirkte (vgl. BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 295/01 - dort unter II. 2. f) aa) und BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - dort unter II 2. f) aa) = NZA 2003, 807; vgl. weiter BAG v. 18.08.1998 - 1 AZR 108/98 -, dort unter Ziffer II 1. a) aE, - wo es sinngemäß heißt, dass der Arbeitnehmer an der Entwicklung des Entgelts teilnimmt).
  • LAG Düsseldorf, 01.04.2005 - 18 Sa 1950/04

    Reichweite der Unterrichtungspflicht gemäß § 613 a V BGB

    Eine Verdrängung setzt nach § 4 Abs. 3 TVG jedoch voraus, dass die arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge zumindest nicht ungünstiger sind als die Tarifverträge des Gebäudereinigerhandwerkes (vgl. BAG vom 25.09.2002 - 4 AZR 295/01; BAG vom 25.10.2000 - 4 AZR 506/99 in DB 2001, 1891).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2043/03

    Vertragsauslegung bei Vertrag zu Gunsten Dritter

    Festzuhalten ist bei Berücksichtigung dieser allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze des Weiteren, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 des Arbeitsvertrages (jedenfalls) im Verhältnis der Klägerin zum Landkreis dynamisch wirkte (vgl. BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 295/01 - dort unter II. 2. f) aa) und BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - dort unter II 2. f) aa) = NZA 2003, 807; vgl. weiter BAG v. 18.08.1998 - 1 AZR 108/98 -, dort unter Ziffer II 1. a) aE, - wo es sinngemäß heißt, dass der Arbeitnehmer an der Entwicklung des Entgelts teilnimmt).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

    Festzuhalten ist bei Berücksichtigung dieser allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze des Weiteren, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 des Arbeitsvertrages (jedenfalls) im Verhältnis der Klägerin zum Landkreis dynamisch wirkte (vgl. BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 295/01 - dort unter II. 2. f) aa) und BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - dort unter II 2. f) aa) = NZA 2003, 807; vgl. weiter BAG v. 18.08.1998 - 1 AZR 108/98 -, dort unter Ziffer II 1. a) aE, - wo es sinngemäß heißt, dass der Arbeitnehmer an der Entwicklung des Entgelts teilnimmt).
  • ArbG Ulm, 12.02.2004 - 1 Ca 201/03

    Einzelvertragliche dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag aber nur dann als Gleichstellungsabrede zu bewerten, wenn der Arbeitgeber bei Abschluss des Vertrages selbst normativ an den in Bezug genommenen Tarifvertrag gebunden ist (BAG vom 25.9.2002, 4 AZR 294/01, 4 AZR 295/01, NZA 2003, 807 = DB 2003, 1280).

    Will der Arbeitgeber diese abschütteln, so muss er in Verhandlungen mit seinen Arbeitnehmern treten oder gegen diese eine Änderungskündigung durchsetzen (BAG vom 25.9.2002, 4 AZR 294/01, 4 AZR 295/01, aaO).

  • LAG München, 16.08.2006 - 4 Sa 549/06

    Betriebsübergang und Gleichstellungsabrede

    Die Feststellungsklage der Klägerin gemäß Ziff. 2. ihrer erstinstanzlich gestellten Anträge war - ungeachtet ihrer etwas schrägen Formulierung - zulässig (§ 256 ZPO), da ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) dadurch begründet ist, dass mit dieser Feststellungsklage geklärt werden kann, ob sich das Arbeitsverhältnis, wie von der Klägerin geltend gemacht, trotz der Betriebsübergänge auf die Beklagten zu 1. und sodann die Beklagte zu 2. nach wie vor nach den einzelvertraglich vereinbarten Bestimmungen der Tarifverträge - hier insbesondere des Vergütungstarifvertrages - für die Arbeitnehmer der Privatkrankenanstalten in Bayern richtet und dies für viele weitere Rechtsansprüche aus diesen Tarifverträgen, deren Anwendbarkeit für das Arbeitsverhältnis vorausgesetzt, bedeutsam sein kein (vgl. nur BAG, U. v. 29.08.2001, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag - I. 1. der Gründe - U. v. 25.10.2000, AP Nr. 3 zu § 1 TVG - I. der Gründe - U. v. 25.09.2002, 4 AZR 295/01 - I. der Gründe -, dokumentiert in juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 28/04

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

    Festzuhalten ist bei Berücksichtigung dieser allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze des Weiteren, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 des Arbeitsvertrages (jedenfalls) im Verhältnis der Klägerin zum Landkreis dynamisch wirkte (vgl. BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 295/01 - dort unter II. 2. f) aa) und BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - dort unter II 2. f) aa) = NZA 2003, 807; vgl. weiter BAG v. 18.08.1998 - 1 AZR 108/98 -, dort unter Ziffer II 1. a) aE, - wo es sinngemäß heißt, dass der Arbeitnehmer an der Entwicklung des Entgelts teilnimmt).
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