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   BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92   

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https://dejure.org/1993,9354
BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92 (https://dejure.org/1993,9354)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 10 AZR 311/92 (https://dejure.org/1993,9354)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 10 AZR 311/92 (https://dejure.org/1993,9354)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).

    Dabei hat die Klägerseite nach den allgemeinen Grundsätzen für die Darlegungs- und Beweislast darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (BAGE 56, 227, 240 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78, 84 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92
    Dabei hat die Klägerseite nach den allgemeinen Grundsätzen für die Darlegungs- und Beweislast darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (BAGE 56, 227, 240 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78, 84 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92
    Dabei hat die Klägerseite nach den allgemeinen Grundsätzen für die Darlegungs- und Beweislast darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (BAGE 56, 227, 240 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78, 84 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92
    Mit Recht führt das Landesarbeitsgericht deshalb aus, daß ein erhebliches Bestreiten des von der ZVK vorgetragenen zeitlichen Anteils der Montagearbeiten nur dann vorgelegen hätte, wenn sich die Betreuung der Nachunternehmer auf Arbeiten bezogen hätte, die nicht vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Dabei haben die Betriebspartner bei der gestaltenden Regelung eines Sozialplans einen weiten Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen wollen (st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 352/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Allerdings haben sie grundsätzlich einen weiten Ermessensspielraum, wie sie in einem Sozialplan die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen oder mildern wollen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 374/94

    Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan bei Eintritt in den Vorruhestand -

    Die Betriebspartner haben bei der gestaltenden Regelung des Sozialplans einen weiten Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen wollen (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 701/93

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Anrechnung der Dauer einer Dienstzeit bei der

    Allerdings haben sie grundsätzlich einen weiten Ermessensspielraum, wie sie in einem Sozialplan die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen oder mildern wollen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 871/93

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Bemessung nach Betriebszugehörigkeit -

    Allerdings haben sie grundsätzlich einen weiten Ermessensspielraum, wie sie in einem Sozialplan die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen oder mildern wollen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972).
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