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   BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00   

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https://dejure.org/2002,13469
BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00 (https://dejure.org/2002,13469)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 5 AZR 511/00 (https://dejure.org/2002,13469)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 5 AZR 511/00 (https://dejure.org/2002,13469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Überstunden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Feststellung der individuellen, regelmäßigen Arbeitszeit; Vergangenheitsbezogene Betrachtung bei Schwankungen der Arbeitszeit; Festlegung eines Referenzzeitraums; Ausschluss von Überstundenzuschlägen; Begriff der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 249/88

    Überstunden - Lohnfortzahlungszeitraum

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Damit fallen einerseits die bisher der regelmäßigen Arbeitszeit zugerechneten wiederholt anfallenden Überstunden (BAG 16. März 1988 - 5 AZR 40/87 - AP LohnFG § 1 Nr. 78 = EzA LohnFG § 1 Nr. 93; 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG § 2 Nr. 21; zur bisherigen Rechtslage vgl. etwa noch Gola aaO § 4 Anm. 3.3. 3) aus der Entgeltfortzahlung heraus.

    Deshalb genügt es nicht, einen Zeitraum von drei Monaten zugrunde zu legen (so noch Senat 8. Mai 1972 - 5 AZR 428/71 - AP LohnFG § 2 Nr. 3 = EzA LohnFG § 2 Nr. 3, zu 2 b der Gründe; 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG § 2 Nr. 21, zu I der Gründe für die Einbeziehung von Mehrarbeit vor Inkrafttreten des § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG).

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Auf die allgemein im Betrieb geltende Arbeitszeit kommt es nicht entscheidend an, wie sich aus den Worten "bei der für ihn maßgebenden ... Arbeitszeit" ergibt (Senat 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 56, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    c) Zur Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts ist bei einer Stundenvergütung die Zahl der durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Arbeitsstunden (Zeitfaktor) mit dem hierfür jeweils geschuldeten Arbeitsentgelt (Geldfaktor) zu multiplizieren (Senat 21. November 2001 aaO; Dörner aaO Rn. 6; Staudinger/Oetker BGB 13. Aufl. § 616 Rn. 396 ff.; Vossen aaO Rn. 339; Boecken aaO § 84 Rn. 16 ff.).

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 08.05.1972 - 5 AZR 428/71

    Regelmäßige Arbeitszeit und Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Deshalb genügt es nicht, einen Zeitraum von drei Monaten zugrunde zu legen (so noch Senat 8. Mai 1972 - 5 AZR 428/71 - AP LohnFG § 2 Nr. 3 = EzA LohnFG § 2 Nr. 3, zu 2 b der Gründe; 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG § 2 Nr. 21, zu I der Gründe für die Einbeziehung von Mehrarbeit vor Inkrafttreten des § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG).
  • BAG, 24.10.1963 - 2 AZR 444/62

    Erkrankung eines Arbeiters - Überstunden - Inhalt des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 494/63

    Überstunden - Lohnabrechnungszeitraum

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Das führt in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zu § 2 ArbKrankhG (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 494/63 - AP ArbKrankhG § 2 Nr. 21 = EzA ArbKrankhG § 2 Nr. 3; vgl. auch schon BAG 24. Oktober 1963 - 2 AZR 444/62 - BAGE 15, 59, 61 f.) und zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG (Senat 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - BAGE 47, 160, 163 ff.) dazu, grundsätzlich einen Vergleichszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit heranzuziehen.
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Mit der Tarifregelung wird nicht nach § 4 Abs. 4 EFZG eine andere Bemessungsgrundlage festgelegt (dazu Senat 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - BB 2002, 1373 = NzA 2002, 744), sondern vom Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung abgewichen.
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Allerdings sind die Überstunden - ohne Zuschläge - einzubeziehen, die der Arbeitnehmer im Urlaubszeitraum tatsächlich geleistet hätte (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343, 347 ff.).
  • BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 237/94

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Verletzung von Berufsfußballspielern

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der "regelmäßigen" Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten (Gesetzesbegründung BT-Drucks. 12/5263 S 13; Kasseler Handbuch/Vossen 2. Aufl. 2.2 Rn. 366 f.; Schmitt EFZG 4. Aufl. § 4 Rn. 18 ff.; Hold in Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge 5. Aufl. § 4 EFZG Rn. 8, 54 f., 56 ff.; Marienhagen/Künzl EFZG Stand Mai 2000 § 4 Rn. 2 f.; MünchArbR/Boecken 2. Aufl. § 84 Rn. 8 f., 32 ff.; Feichtinger AR-Blattei SD Krankheit III Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Rn. 277 ff.; zum Lohnausfallprinzip bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit allgemein BAG 6. Dezember 1995 - 5 AZR 237/94 - BAGE 81, 357, 361).
  • BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 40/87

    Berechnung der Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
    Damit fallen einerseits die bisher der regelmäßigen Arbeitszeit zugerechneten wiederholt anfallenden Überstunden (BAG 16. März 1988 - 5 AZR 40/87 - AP LohnFG § 1 Nr. 78 = EzA LohnFG § 1 Nr. 93; 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - AP LohnFG § 2 Nr. 19 = EzA LohnFG § 2 Nr. 21; zur bisherigen Rechtslage vgl. etwa noch Gola aaO § 4 Anm. 3.3. 3) aus der Entgeltfortzahlung heraus.
  • LAG Düsseldorf, 08.06.2000 - 2 Sa 374/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Überstunden

  • LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06

    Anspruch eines vollbeschäftigten Angestellten auf die Gutschrift von Stunden auf

    Überstunden werden wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet (BAG vom 26.06.2002, 5 AZR 511/00, zitiert nach JURIS).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 Sa 201/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Berechnung - Mischwoche

    Unterliegt die Arbeitszeit und damit die Entgelthöhe vereinbarungsgemäß unregelmäßigen Schwankungen und kann deshalb der Umfang der ausgefallenen Arbeit nicht exakt bestimmt werden, bedarf es der Festlegung eines Referenzzeitraums, dessen durchschnittliche Arbeitsmenge maßgebend ist (BAG 26.06.2002 - 5 AZR 511/00 - Rn. 14 bis 16).
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