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   BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 249/84   

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https://dejure.org/1984,17037
BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 249/84 (https://dejure.org/1984,17037)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1984 - 2 AZN 249/84 (https://dejure.org/1984,17037)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1984 - 2 AZN 249/84 (https://dejure.org/1984,17037)
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  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 249/84
    2. Die Divergenzfähigkeit des angezogenen Urteils kann allerdings noch nicht deswegen verneint werden, weil der bis zum 31. Dezember 1980 auch für Rechtsstreitigkeiten über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zuständige Sechste Senat seinerzeit von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden und des Siebten Senates abgewichen ist, die auf den Beschluß des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zurückgeht.
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 249/84
    So hat er z.B. in den Urteilen vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 272 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - (BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und zuletzt in dem Urteil vom 26. Januar 1984 - 2 AZR 606/82 - (nicht veröffentlicht) unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober I960 (aaO) ausgeführt, grundsätzlich habe der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß bei Abschluß des befristeten Arbeitsvertrages sachliche Gründe gefehlt haben.
  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 249/84
    So hat er z.B. in den Urteilen vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 272 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - (BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und zuletzt in dem Urteil vom 26. Januar 1984 - 2 AZR 606/82 - (nicht veröffentlicht) unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober I960 (aaO) ausgeführt, grundsätzlich habe der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß bei Abschluß des befristeten Arbeitsvertrages sachliche Gründe gefehlt haben.
  • BAG, 16.12.1980 - 6 AZR 554/78
    Auszug aus BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 249/84
    Die Klägerin beruft sich demgegenüber zur Begründung ihrer Beschwerde auf ein Urteil des Sechsten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 16T Dezember 1980 - 6 AZR 554/78 - (nicht veröffentlicht), das den allgemeinen Rechtssatz aufstellt habe, grundsätzlich sei der ! Arbeitgeber verpflichtet, die Gründe für die Befristung des Arbeitsverhältnisses und für die Dauer der Befristung anzugeben.
  • BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 606/82
    Auszug aus BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 249/84
    So hat er z.B. in den Urteilen vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 272 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - (BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und zuletzt in dem Urteil vom 26. Januar 1984 - 2 AZR 606/82 - (nicht veröffentlicht) unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober I960 (aaO) ausgeführt, grundsätzlich habe der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß bei Abschluß des befristeten Arbeitsvertrages sachliche Gründe gefehlt haben.
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