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BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 189/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 07.08.1986 - 2a Ca 880/86
- LAG Schleswig-Holstein, 21.01.1987 - 6 Sa 606/86
- BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 189/87
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 189/87
Das Landesarbeitsgericht ist von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 9. August 1984 BAUE 46, 234 ff. - AP Nr. 34 zu § 615 BGB und vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB = EzA § 615 BGB Nr. 44 mit Anm. v. Maydell) ausgegangen.Diese Rechtsprechung hat der Senat auf die ordentliche Kündigung im Urteil vom 21. März 1985 (aaO) entsprechend angewendet.
- BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68
Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko
Auszug aus BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 189/87
Der Fünfte Senat hatte bereits im Urteil vom 10. Juli 1969 (SAGE 22, 111 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Kurzarbeit) angenommen, es könne bei der einseitig und deshalb unberechtigt angeordneten vorübergehenden Schließung eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung auf ein wörtliches Angebot verzichtet werden, weil der Arbeitgeber seiner kalendermäßig festgelegten Mitwirkungshandlung nicht nachgekommen sei, für die arbeitstechnischen Voraussetzungen zur Fortsetzung der Arbeit zu sorgen und den Arbeitnehmern mitzuteilen, daß sie arbeiten dürfen (zustimmend Herschel, AuR 1969, 383, 384; BGB-RGRK-Alff, 12. Auf1., § 296 Rz 2; Beitzke, SAE 1970, 4).
- LAG Düsseldorf, 17.07.1997 - 5 Sa 642/97
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung mit unzutreffender …
In Anwendung dieser Grundsätze vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Arbeitgeber im Falle einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug gerät, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Falle der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (vgl. hierzu: BAG, Urteil v. 09.08.1984 BAGE 46, 234 ff.; BAG, Urteil v. 21.03.1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; BAG, Urteil v. 29.10.1987 - 2 AZR 189/87 - n. v.). - BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87
Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers
Das ergibt sich aus der Doppelfunktion des Angebotes, das nicht nur die Leistungsbereitschaft zu manifestieren, sondern auch den Beginn des Annahmeverzuges klarzustellen hat (Blomeyer, aa0; BAGE 46, 234, 245 = AP, aa0; Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 189/87 - nicht veröffentlicht).