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BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85 |
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Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Betriebsübergang eines Einzelhandelsgeschäfts
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- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehört die Stillegung des Betriebes (BAG 41, 72, 80 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe, m.w.N.).Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (…BAG 41, 72, 78 f., aaO; Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO).
Deshalb spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht (Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO).
In diesem Fall muß jedoch im Kündigungszeitpunkt die auf unbestimmte Zeit angelegte Auflösung der Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, 1525; Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO, zu B III 3 a der Gründe).
- BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehört die Stillegung des Betriebes (BAG 41, 72, 80 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe, m.w.N.).Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAG 41, 72, 78 f., aaO;… Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO).
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
In diesem Fall muß jedoch im Kündigungszeitpunkt die auf unbestimmte Zeit angelegte Auflösung der Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, 1525;… Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO, zu B III 3 a der Gründe).Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die Entlassung der Belegschaft nur in Verbindung mit weiteren Stillegungsakten von Bedeutung ist, weil sie allein noch kein ausreichendes Indiz für die Betriebsstillegung ist (BAG Urteil vom 23. März 1984, aaO; Hillebrecht, ZIP 1985, 257, 262).
- BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
Parallelsache zu BAG Urteil vom 30.10.1986, 2 AZR 696/85. - BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe, m.w.N.). - BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß es sich nur noch um Einzelgegenstände handelt (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 45, zu II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84
Betriebsübergang - Voraussetzungen
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 46, zu B III 1 a der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80
Kündigung - Konkursverfahren
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
Entscheidend ist somit zunächst die auf einem ernstlichen Willensentschluß des Arbeitgebers beruhende Aufgabe des Betriebszwecks, die nach außen in der Auflösung der Betriebsorganisation zum Ausdruck kommt (Senatsurteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP Nr. 4 zu § 22 KO, zu B I 1 a der Gründe). - BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80
Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
Der Dritte Senat hatte in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1982 (BAG 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB) einen Betriebsübergang eines Möbelgeschäftes angenommen, weil eine Gesamtwürdigung ergab, daß die Übernahme der Betriebsräume sowie der dazugehörigen Teile des Zentrallagers, der Mietvertrag, das Wettbewerbsverbot, der Eintritt in die laufenden Geschäftsbeziehungen und die firmenrechtliche Regelung insgesamt dahin zielten, den Möbelhandel als Einheit zu erhalten und auf die Beklagte zu übertragen. - BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 193/84
Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang - Begründung der …
Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85
Das ist der Fall, wenn eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten oder die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (BAG 6, 1, 3 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 - n.v.). - BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54
Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht …
- BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes …
- LAG Hamburg, 21.01.1986 - 6 Sa 77/85
Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung einer Buchhalterin; Vorliegen der …
- LAG Hessen, 02.03.1984 - 13 Sa 975/83
- LAG Baden-Württemberg, 19.06.1984 - 12 Sa 39/84