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   BFH, 01.06.1989 - V R 174/84   

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https://dejure.org/1989,18044
BFH, 01.06.1989 - V R 174/84 (https://dejure.org/1989,18044)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1989 - V R 174/84 (https://dejure.org/1989,18044)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - V R 174/84 (https://dejure.org/1989,18044)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.06.1989 - V R 37/83

    Kriterien für den Erlass eines Leistungsbescheids - Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - V R 174/84
    Gegenstand der zum FG erhobenen Klage der Klägerin ist - wie es das FG in dem der Revision der Klägerin zu V R 37/83 zugrunde liegenden Urteil für den Zeitraum bis 31. März 1973 zu Recht angenommen hat - auch im Streitfall die durch das Schreiben vom 31. März 1980 getroffene Entscheidung der Beklagten; hiergegen richtet sich die rechtzeitig erhobene Klage.

    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tag V R 37/83 zu II.3.

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - V R 174/84
    Die Klage habe aber keinen Erfolg, weil der Anspruch der Klägerin auf Verpflichtung der Beklagten zum Erlaß der beantragten Verwaltungsakte verwirkt sei (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. Januar 1972 2 BvR 255/67, BVerfGE 32, 305, BStBl II 1972, 306), da die Klägerin die kommentarlose Zurücksendung der unbearbeiteten Anträge im Jahr 1973 hingenommen habe, mindestens etwa 2 " Jahre untätig geblieben sei und eine über mehr als 2"-jährige Untätigkeit zur Verwirkung prozessualer und materieller Rechte führe, wenn eine frühere Anrufung des Gerichts zumutbar und den Umständen nach zu erwarten gewesen sei.
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - V R 174/84
    Entgegen der Beurteilung dieser Vorgänge durch das FG, an die der Senat nicht gebunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1963 VI 105/63 U, BFHE 78, 434, BStBl III 1964, 167; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Juni 1983 2 C 34.80, BVerwGE 67, 222 (234), hat die Beklagte mit der Zurücksendung der Anträge jeweils sachlich entschieden, daß die von der GmbH beantragten Ursprungsbescheinigungen nicht erteilt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen der Herstellung in Berlin (West) nicht erfüllt seien.
  • BFH, 08.07.1971 - V R 1/68

    Ausübung öffentlicher Gewalt; unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienende

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - V R 174/84
    Der BFH ist befugt, nicht revisibles Recht nachzuprüfen, soweit es sich dabei um Vorfragen für die Anwendung von Bundesrecht handelt (Urteil vom 8. Juli 1971 V R 1/68, BFHE 103, 247, BStBl II 1972, 70, m. w. N.; vgl. auch Urteil vom 15. November 1978 I R 65/76, BFHE 126, 424, BStBl II 1979, 193; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 118 Anm. 13).
  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 23.68

    Rechtsfolgen der verspäteten Zustellung eines Einberufungsbescheids - Klage auf

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - V R 174/84
    Zur Nichtigkeit führt vielmehr nur ein besonders schwerer Fehler, der mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar ist und überdies für einen urteilsfähigen Bürger offensichtlich sein muß (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1970 VIII C 23/68, Neue Juristische Wochenschrift 1971, 578, m. w. N.; siehe nunmehr § 44 Abs. 1 VwVfG).
  • BFH, 15.11.1978 - I R 65/76

    Vergütung - Kreditausschuß - Öffentlich-rechtliche Sparkasse - Verwaltungsrat -

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - V R 174/84
    Der BFH ist befugt, nicht revisibles Recht nachzuprüfen, soweit es sich dabei um Vorfragen für die Anwendung von Bundesrecht handelt (Urteil vom 8. Juli 1971 V R 1/68, BFHE 103, 247, BStBl II 1972, 70, m. w. N.; vgl. auch Urteil vom 15. November 1978 I R 65/76, BFHE 126, 424, BStBl II 1979, 193; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 118 Anm. 13).
  • BFH, 10.10.1974 - V R 160/73

    Nur geringfügige Behandlung - Gegenstand

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - V R 174/84
    Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 10. Oktober 1974 V R 160/73 (BFHE 114, 146, BStBl II 1975, 130) den Begriff der geringfügigen Behandlung abweichend von der bis dahin vertretenen Verwaltungsauffassung ausgelegt hatte, bemühte sich die GmbH, eine Aufhebung der Widerrufsverfügung vom 12. Dezember 1972 und der ablehnenden Bescheide zu erreichen.
  • BFH, 13.12.1963 - VI 105/63 U

    Auslegung von Erklärungen der Finanzbehörden gegenüber Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 01.06.1989 - V R 174/84
    Entgegen der Beurteilung dieser Vorgänge durch das FG, an die der Senat nicht gebunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1963 VI 105/63 U, BFHE 78, 434, BStBl III 1964, 167; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Juni 1983 2 C 34.80, BVerwGE 67, 222 (234), hat die Beklagte mit der Zurücksendung der Anträge jeweils sachlich entschieden, daß die von der GmbH beantragten Ursprungsbescheinigungen nicht erteilt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen der Herstellung in Berlin (West) nicht erfüllt seien.
  • BFH, 01.06.1989 - V R 37/83

    Kriterien für den Erlass eines Leistungsbescheids - Verstoß gegen Denkgesetze

    Das Finanzgericht (FG) trennte das Verfahren betreffend den Zeitraum 1. April 1973 bis 31. August 1973 ab (Aktenzeichen des BFH V R 174/84).
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