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   BFH, 01.07.1987 - II S 4/87   

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https://dejure.org/1987,6334
BFH, 01.07.1987 - II S 4/87 (https://dejure.org/1987,6334)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1987 - II S 4/87 (https://dejure.org/1987,6334)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1987 - II S 4/87 (https://dejure.org/1987,6334)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - II S 4/87
    Dazu gehörte nicht nur, daß er einen Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe stellte, sondern auch, daß er dem Antrag eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt beifügte (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. April 1984 VI ZB 1/84, Versicherungsrecht - VersR - 1984, 660; BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, und vom 3. April 1987 VI B 150/85).

    Seinem Antrag auf Prozeßkostenhilfe für diesen Rechtszug hätte der Antragsteller deshalb erneut eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beifügen, zumindest aber unter Bezugnahme auf seine Erklärung vom 10. Februar 1987 versichern müssen, daß sich seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seitdem nicht geändert haben (BFHE 148, 13, 16, BStBl II 1987, 62).

  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - II S 4/87
    Auf Grund dieser Erwägungen ist das FG in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH-Beschluß vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, 368, BStBl II 1979, 173, 174) davon ausgegangen, der Antragsteller habe den Antrag stellen wollen, der erkennbar zu dem von ihm erstrebten Erfolg führt, nämlich den Antrag, die Vollziehung des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids aufzuheben (§ 69 Abs. 3 Satz 4 FGO).
  • BFH, 03.04.1987 - VI B 150/85

    Prozeßkostenhilfe - Antrag auf Bewilligung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - II S 4/87
    Dazu gehörte nicht nur, daß er einen Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe stellte, sondern auch, daß er dem Antrag eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt beifügte (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. April 1984 VI ZB 1/84, Versicherungsrecht - VersR - 1984, 660; BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, und vom 3. April 1987 VI B 150/85).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZB 1/84

    PKH - Mittellosigkeit - Berufungsfrist - Versäumnis - Armenrecht

    Auszug aus BFH, 01.07.1987 - II S 4/87
    Dazu gehörte nicht nur, daß er einen Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe stellte, sondern auch, daß er dem Antrag eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt beifügte (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. April 1984 VI ZB 1/84, Versicherungsrecht - VersR - 1984, 660; BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, und vom 3. April 1987 VI B 150/85).
  • BFH, 12.07.2002 - II S 5/01

    PKH; beabsichtigte NZB

    Da diese Frist bereits verstrichen ist, kann die Beschwerde nur dann Aussicht auf Erfolg i.S. des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO haben, wenn damit zu rechnen ist, dass dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gemäß § 56 Abs. 1 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein wird (Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262, und vom 2. Mai 2000 II S 9/99, BFH/NV 2000, 782).
  • BFH, 02.05.2000 - II S 9/99

    PKH

    Da diese Frist bereits verstrichen ist, kann die Beschwerde nur dann Aussicht auf Erfolg i.S. des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO haben, wenn damit zu rechnen ist, dass dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gemäß § 56 Abs. 1 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein wird (so Beschluss des Senats vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262).
  • BFH, 13.05.1998 - II S 2/98
    Das von ihm beabsichtigte Rechtsmittel gegen das Urteil der Vorinstanz kann daher nur dann Aussicht auf Erfolg i.S. des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO haben, wenn zum einen dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist, die mit Ablauf des 10. Februar 1998 endete, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262) und zum anderen Gründe für eine Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargetan werden.
  • BFH, 25.05.1988 - II B 36/88
    Es entspricht dem Gesetz (§ 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--, § 117 der Zivilprozeßordnung) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß dem Antrag auf Bewilligung der PKH eine Erklärung der Antragsteller über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt beizufügen ist (BFH-Beschluß vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262, 263 m.w.N.).
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