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   BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06   

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https://dejure.org/2006,16714
BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06 (https://dejure.org/2006,16714)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2006 - XI B 7/06 (https://dejure.org/2006,16714)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2006 - XI B 7/06 (https://dejure.org/2006,16714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 16; ; FGO § 92 Abs... . 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 a; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Einsichtnahme der ehrenamtlichen Richter in die Prozessakten vor Eintritt in die mündliche Verhandlung; Revisionszulassung wegen sachfremder Erwägungen oder Willkür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.11.1999 - I R 4/99

    VGA; satzungsmäßige Gewinnlosigkeit einer GmbH

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06
    Soweit die Kläger ferner darauf hinweisen, dass sie mangels einer eingehenden Erörterung nicht auf das Urteil des BFH vom 17. November 1999 I R 4/99 (BFH/NV 2000, 1502) hätten hinweisen können, ist der Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör ebenfalls nicht verletzt.

    Abgesehen davon, dass der I. Senat des BFH in BFH/NV 2000, 1502 über das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes, also über die Höhe des Gewinns einer Kapitalgesellschaft zu urteilen hatte, ergab sich dort die Unschädlichkeit der Gewinnlosigkeit letztlich daraus, dass die GmbH ihre Tätigkeit im öffentlichen Interesse ausübte.

  • BFH, 18.05.2005 - VIII B 141/04

    Werbungskostenabzug: Finanzierungskosten des GmbH-Gesellschafters nach

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06
    Selbst für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Vorgaben des GG und der dazu ergangenen Rechtsprechung notwendig (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 VIII B 141/04, BFH/NV 2005, 1783, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06
    Die Revision ist auch nicht wegen einer Abweichung vom Urteil des BFH vom 4. Juni 1991 IX R 150/85 (BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838) zuzulassen.
  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06
    Im Regelfall ist der Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung, ggf. verbunden mit Ergänzungen in einem Gespräch vor der Sitzung oder während der Beratung eine ausreichende Grundlage für die Sachinformation der ehrenamtlichen Richter (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232).
  • BFH, 17.08.2005 - IX B 58/05

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06
    Einwendungen gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts durch das FG reichen zur Darlegung einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung nicht aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. August 2005 IX B 58/05, BFH/NV 2005, 2044).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, es bestünden verfassungsrechtlich keine Einwendungen dagegen, an die Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z.B. Beschluss der ersten Kammer des zweiten Senats vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04

    NZB: Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2005 - X B 81/05

    Vertretungszwang gemäß § 62a FGO

    Auszug aus BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06
    Einwendungen gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts durch das FG reichen zur Darlegung einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung nicht aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. August 2005 IX B 58/05, BFH/NV 2005, 2044).
  • BFH, 26.09.2008 - VIII B 23/08

    Keine Zulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung - qualifizierter

    Im Regelfall ist der Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung, ggf. verbunden mit Ergänzungen in einem Gespräch vor der Sitzung oder während der Beratung, eine ausreichende Grundlage für die Sachinformation der ehrenamtlichen Richter (BFH-Beschlüsse vom 1. August 2006 XI B 7/06, juris; vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232).
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