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   BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02   

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https://dejure.org/2004,15034
BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02 (https://dejure.org/2004,15034)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2004 - IV B 223/02 (https://dejure.org/2004,15034)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2004 - IV B 223/02 (https://dejure.org/2004,15034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verpachtung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche als notwendiges BV; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei einer bereits höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage; Darlegung einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02
    Die Kläger haben es jedoch versäumt, divergierende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil und den von ihnen genannten Entscheidungen des BFH vom 6. März 1991 X R 57/88 (BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829), vom 18. April 1991 IV R 7/89 (BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833) sowie vom 18. März 1999 IV R 65/98 (BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398) zu bezeichnen.
  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02
    Die Kläger haben es jedoch versäumt, divergierende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil und den von ihnen genannten Entscheidungen des BFH vom 6. März 1991 X R 57/88 (BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829), vom 18. April 1991 IV R 7/89 (BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833) sowie vom 18. März 1999 IV R 65/98 (BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398) zu bezeichnen.
  • BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01

    Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02
    Zur Darlegung der Voraussetzungen einer eventuellen Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (wegen Divergenz) wäre es auch nach der Neufassung der Vorschriften über die Revisionszulassung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze erforderlich gewesen, dass das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, und der Rechtssatz, den sie falsch ausgelegt oder angewandt haben soll, bezeichnet werden (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563).
  • BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02
    Dazu hätten sie abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und den von ihnen genannten Entscheidungen des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, so dass die behauptete Divergenz erkennbar gewesen wäre (s. aus der neueren Rechtsprechung den BFH-Beschluss vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974).
  • BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99

    Entnahme durch Erklärung bei ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02
    Sie sind auch nicht --wie erforderlich-- darauf eingegangen, dass der BFH über die hier zu beurteilende Rechtsfrage in dem vom Finanzgericht (FG) herangezogenen Senatsurteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99 (BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356) bereits entschieden hat.
  • BFH, 24.03.1982 - IV R 96/78

    Landwirtschaftlich genutztes Betriebsgrundstück - Verlegung von Ferngasleitung -

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02
    Das gilt auch für das vom FG für seine Rechtsauffassung herangezogene Senatsurteil vom 24. März 1982 IV R 96/78 (BFHE 135, 483, BStBl II 1982, 643), wonach auch die Verpachtung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche an einen anderen Landwirt unmittelbar dem landwirtschaftlichen Betrieb des verpachtenden Steuerpflichtigen dienen kann mit der Folge, dass sie trotz der Verpachtung wie bisher notwendiges Betriebsmögen ist.
  • BFH, 18.04.1991 - IV R 7/89

    Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02
    Die Kläger haben es jedoch versäumt, divergierende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil und den von ihnen genannten Entscheidungen des BFH vom 6. März 1991 X R 57/88 (BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829), vom 18. April 1991 IV R 7/89 (BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833) sowie vom 18. März 1999 IV R 65/98 (BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398) zu bezeichnen.
  • BFH, 26.06.1987 - III B 32/85

    Unterhaltsleistungen - Abzugsverbot - Anspruch auf Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 02.08.2004 - IV B 223/02
    Sie haben insbesondere nicht beachtet, dass das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine andere Zielsetzung als das Revisionsverfahren hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 1987 III B 32/85, BFHE 150, 156, BStBl II 1987, 713; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 27).
  • BFH, 21.04.2005 - X B 163/04

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Rüge eines

    a) Wird geltend gemacht, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere deshalb eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), weil das angefochtene Urteil von der Rechtsprechung des BFH abweiche (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO), dann muss die Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, dass die Identität der BFH-Entscheidung zweifelsfrei ermittelt werden kann (BFH-Beschluss vom 2. August 2004 IV B 223/02, juris).
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