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BFH, 02.11.1994 - I B 31/94, I B 32/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beweis über die Zustellung einer angefochtenen Einspruchsentscheidung durch Vernehmung eines Zeugen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 17.06.1992 - II B 217/91
Entschuldigung des Nichterscheinens eines Zeugen im finanzgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
Die Sachlage ist daher vergleichbar derjenigen, in der der Geladene die Abholung der Ladung wegen starker Arbeitsbelastung vergißt (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Juni 1992 II B 217/91, BFH/NV 1993, 479). - BFH, 01.06.1988 - X B 41/88
Zeugenbeweis - Ordnungsgeld
Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
Die (Ermessens-)Entscheidung des FG ist insoweit auch ausreichend begründet im Sinne des BFH-Beschlusses vom 1. Juni 1988 X B 41/88 (BFHE 153, 310, BStBl II 1988, 838), weil sie erkennbar auf das wiederholte Ausbleiben des Zeugen abstellt. - BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87
Versagung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Beschwerdefrist …
Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
Schuldhaft handelt aber auch derjenige, der von einer Mitteilung über die Niederlegung beim Postamt schuldhaft keine Kenntnis nimmt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790).
- BFH, 06.09.1990 - IV R 7/90
Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid wegen Versäumnis …
Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
Für die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung ist die Tatsache unerheblich, ob der Zustellungsempfänger den Benachrichtigungsschein zur Kenntnis nimmt (BFH-Urteil vom 6. September 1990 IV R 7/90, BFH/NV 1991, 714). - BFH, 20.02.1992 - V R 39/88
Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde
Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
Insbesondere aufgrund des Eintrags in der Postzustellungsurkunde (vgl. zu deren Beweiskraft Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Februar 1992 V R 39/88, BFH/NV 1992, 580) und Aussage des Postbediensteten wurde der Beschwerdeführer von der Niederlegung in der für ihn bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise durch Einwurf in den Türschlitz benachrichtigt. - BFH, 08.04.1993 - X B 207/92
Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
Ein Ordnungsgeld in Höhe von 600 DM ist hinreichend dadurch gerechtfertigt, daß der Beschwerdeführer in unentschuldigter Weise schon der Ladung zum 30. September 1993 nicht gefolgt war (vgl. ähnlich auch BFH-Beschluß vom 8. April 1993 X B 207, 208/92, BFH/NV 1993, 555).
- BFH, 12.11.2003 - X B 57/03
Ersatzzustellung
Keinesfalls kann --wie der Kläger meint-- die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung davon abhängig sein, ob hinter dem Türschlitz ein --von außen ohnehin nicht sichtbares-- Behältnis angebracht ist (BFH-Beschluss vom 2. November 1994 I B 31-32/94, BFH/NV 1995, 615). - FG Baden-Württemberg, 20.01.1997 - 14 K 498/91
Finanzgerichtsordnung; Festsetzung eines Ordnungsgeldes
Der BFH hat (…mit Beschluß vom 17. Juni 1992 - II B 217/91/BFH/NV 1993, 479) ein Ordnungsgeld von 400,- DM in einem Fall als ermessensgerecht angesehen, in dem ein Zeuge den Vernehmungstermin versäumt hatte, weil er versehentlich die durch Niederlegung beim Postamt zugestellte Ladung nicht abgeholt hatte (ebenso Beschluß des BFH vom 02. November 1994 - 1 B 32/94, BFH/NV 1995, 615). - FG München, 16.07.1997 - 9 K 1632/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist; …
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