Rechtsprechung
   BFH, 02.11.1994 - I B 31/94, I B 32/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,30450
BFH, 02.11.1994 - I B 31/94, I B 32/94 (https://dejure.org/1994,30450)
BFH, Entscheidung vom 02.11.1994 - I B 31/94, I B 32/94 (https://dejure.org/1994,30450)
BFH, Entscheidung vom 02. November 1994 - I B 31/94, I B 32/94 (https://dejure.org/1994,30450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,30450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweis über die Zustellung einer angefochtenen Einspruchsentscheidung durch Vernehmung eines Zeugen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.06.1992 - II B 217/91

    Entschuldigung des Nichterscheinens eines Zeugen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
    Die Sachlage ist daher vergleichbar derjenigen, in der der Geladene die Abholung der Ladung wegen starker Arbeitsbelastung vergißt (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Juni 1992 II B 217/91, BFH/NV 1993, 479).
  • BFH, 01.06.1988 - X B 41/88

    Zeugenbeweis - Ordnungsgeld

    Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
    Die (Ermessens-)Entscheidung des FG ist insoweit auch ausreichend begründet im Sinne des BFH-Beschlusses vom 1. Juni 1988 X B 41/88 (BFHE 153, 310, BStBl II 1988, 838), weil sie erkennbar auf das wiederholte Ausbleiben des Zeugen abstellt.
  • BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87

    Versagung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
    Schuldhaft handelt aber auch derjenige, der von einer Mitteilung über die Niederlegung beim Postamt schuldhaft keine Kenntnis nimmt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790).
  • BFH, 06.09.1990 - IV R 7/90

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid wegen Versäumnis

    Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
    Für die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung ist die Tatsache unerheblich, ob der Zustellungsempfänger den Benachrichtigungsschein zur Kenntnis nimmt (BFH-Urteil vom 6. September 1990 IV R 7/90, BFH/NV 1991, 714).
  • BFH, 20.02.1992 - V R 39/88

    Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
    Insbesondere aufgrund des Eintrags in der Postzustellungsurkunde (vgl. zu deren Beweiskraft Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Februar 1992 V R 39/88, BFH/NV 1992, 580) und Aussage des Postbediensteten wurde der Beschwerdeführer von der Niederlegung in der für ihn bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise durch Einwurf in den Türschlitz benachrichtigt.
  • BFH, 08.04.1993 - X B 207/92
    Auszug aus BFH, 02.11.1994 - I B 31/94
    Ein Ordnungsgeld in Höhe von 600 DM ist hinreichend dadurch gerechtfertigt, daß der Beschwerdeführer in unentschuldigter Weise schon der Ladung zum 30. September 1993 nicht gefolgt war (vgl. ähnlich auch BFH-Beschluß vom 8. April 1993 X B 207, 208/92, BFH/NV 1993, 555).
  • BFH, 12.11.2003 - X B 57/03

    Ersatzzustellung

    Keinesfalls kann --wie der Kläger meint-- die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung davon abhängig sein, ob hinter dem Türschlitz ein --von außen ohnehin nicht sichtbares-- Behältnis angebracht ist (BFH-Beschluss vom 2. November 1994 I B 31-32/94, BFH/NV 1995, 615).
  • FG Baden-Württemberg, 20.01.1997 - 14 K 498/91

    Finanzgerichtsordnung; Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Der BFH hat (mit Beschluß vom 17. Juni 1992 - II B 217/91/BFH/NV 1993, 479) ein Ordnungsgeld von 400,- DM in einem Fall als ermessensgerecht angesehen, in dem ein Zeuge den Vernehmungstermin versäumt hatte, weil er versehentlich die durch Niederlegung beim Postamt zugestellte Ladung nicht abgeholt hatte (ebenso Beschluß des BFH vom 02. November 1994 - 1 B 32/94, BFH/NV 1995, 615).
  • FG München, 16.07.1997 - 9 K 1632/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht