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   BFH, 02.12.2009 - VI B 87/08   

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https://dejure.org/2009,18371
BFH, 02.12.2009 - VI B 87/08 (https://dejure.org/2009,18371)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2009 - VI B 87/08 (https://dejure.org/2009,18371)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - VI B 87/08 (https://dejure.org/2009,18371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Ausdehnung des StraBEG auf steuerehrliche Steuerpflichtige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit unter Berücksichtigung des Strafbefreiungserklärungsgesetzes (StraBEG)

  • datenbank.nwb.de

    Ausdehnung eines steuerlichen Amnestiegesetzes auf steuerehrliche Steuerpflichtige verfassungsrechtlich nicht geboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 11/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus BFH, 02.12.2009 - VI B 87/08
    Eine Förderung des Verfahrens ist durch eine Entscheidung in dem Verfahren VIII R 11/08 nicht zu erwarten.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvL 14/05

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Auszug aus BFH, 02.12.2009 - VI B 87/08
    Soweit der Kläger die Vorenthaltung der gesetzlichen Begünstigung durch dieses Gesetz als gleichheitswidrig beanstandet, kommt in einem Revisionsverfahren eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht in Betracht, weil die Ausdehnung eines steuerlichen Amnestiegesetzes auf steuerehrliche Steuerpflichtige verfassungsrechtlich nicht geboten ist (BVerfG-Beschluss vom 25. Februar 2008 2 BvL 14/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 756; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846).
  • BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

    Auszug aus BFH, 02.12.2009 - VI B 87/08
    Beanstandet nämlich der Kläger des Ausgangsverfahrens die Vorenthaltung einer gesetzlichen Begünstigung als gleichheitswidrig, so setzt die Entscheidungserheblichkeit einer Vorlage voraus, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm für den Kläger die Chance offenhält, eine für ihn günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (BFH-Urteil vom 11. September 2008 VI R 13/06, BFHE 223, 39, BStBl II 2008, 928).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

    Auszug aus BFH, 02.12.2009 - VI B 87/08
    Soweit der Kläger die Vorenthaltung der gesetzlichen Begünstigung durch dieses Gesetz als gleichheitswidrig beanstandet, kommt in einem Revisionsverfahren eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht in Betracht, weil die Ausdehnung eines steuerlichen Amnestiegesetzes auf steuerehrliche Steuerpflichtige verfassungsrechtlich nicht geboten ist (BVerfG-Beschluss vom 25. Februar 2008 2 BvL 14/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 756; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846).
  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 11/08

    Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte -

    aa) Dass Steuerehrliche, die bereits ordnungsgemäß zur Steuer veranlagt worden sind und deshalb die Brücke zur Rückkehr in die Legalität nicht brauchen (s. BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991  2 BvL 3/89, BVerfGE 84, 233, BStBl II 1991, 652), nicht in den Kreis der vom StraBEG erfassten Steuerpflichtigen einzubeziehen sind, hat der BFH bereits mehrfach entschieden (BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2008 II B 47/07, BFH/NV 2008, 1846; vom 26. November 2008 VIII B 167/07 und VIII B 168/07, juris, zu Einkünften aus Kapitalvermögen; vom 20. Oktober 2009 VIII B 138/09, nicht veröffentlicht; vom 2. Dezember 2009 VI B 87/08, BFH/NV 2010, 605, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).
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