Rechtsprechung
   BFH, 03.03.2009 - I B 200/08   

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https://dejure.org/2009,13585
BFH, 03.03.2009 - I B 200/08 (https://dejure.org/2009,13585)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2009 - I B 200/08 (https://dejure.org/2009,13585)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2009 - I B 200/08 (https://dejure.org/2009,13585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; Revisionszulassung wegen eines schwerwiegenden Rechtsfehlers; keine Beschwerde gegen Kostenrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 03.03.2009 - I B 200/08
    Damit ist weder aufgezeigt, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich ist noch dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772).
  • BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 03.03.2009 - I B 200/08
    Liegen bereits Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 13.06.2005 - I B 239/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 03.03.2009 - I B 200/08
    Soweit er geltend macht, das Urteil des Finanzgerichts (FG) widerspreche der ständigen Rechtsprechung des BFH, stellt er nicht --wie für die Darlegung einer Divergenz erforderlich-- einander widersprechende abstrakte Rechtssätze des angegriffenen finanzgerichtlichen Urteils einerseits und der angeblichen Divergenzentscheidungen andererseits heraus (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840), sondern führt nur im Stil einer Revisionsbegründung aus, weshalb das Urteil des FG seines Erachtens fehlerhaft sei.
  • BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06

    Isolierte Kostenentscheidung; Verzögerungsgebühr; Umdeutung

    Auszug aus BFH, 03.03.2009 - I B 200/08
    Soweit der Kläger sich gegen die Kostenentscheidung des FG wendet, ist die Beschwerde nach § 128 Abs. 4 FGO generell ausgeschlossen (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931).
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