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   BFH, 03.04.2000 - VII S 4/00   

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https://dejure.org/2000,13644
BFH, 03.04.2000 - VII S 4/00 (https://dejure.org/2000,13644)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2000 - VII S 4/00 (https://dejure.org/2000,13644)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2000 - VII S 4/00 (https://dejure.org/2000,13644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Aussicht auf Erfolg - Rechtsmittelfrist - Vertretungszwang

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.03.1986 - III R 134/80

    Zulässigkeit eines Antrags auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - VII S 4/00
    Geschieht dies nicht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit Hinweisen auf die einhellige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 1 BvR 277/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 33).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 277/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Belehrung betreffend §

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - VII S 4/00
    Geschieht dies nicht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit Hinweisen auf die einhellige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 1 BvR 277/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 33).
  • BSG, 17.12.2008 - B 10 EG 6/08 B
    Hierzu hätte es eines Eingehens auf die zu dieser Frage bereits vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung bedurft (s insoweit Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 3.4.2000 - VII S 2/00 und VII S 4/00 - sowie vom 19.7.2000 - VIII S 1/00 -).
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