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   BFH, 04.04.2003 - VII B 339/02   

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https://dejure.org/2003,15729
BFH, 04.04.2003 - VII B 339/02 (https://dejure.org/2003,15729)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2003 - VII B 339/02 (https://dejure.org/2003,15729)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2003 - VII B 339/02 (https://dejure.org/2003,15729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung, der Verletzung des rechtlichen Gehörs und eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.10.2002 - VII B 91/02

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zwischenurteil - Verlesung einer Zeugenaussage

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - VII B 339/02
    Die schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert u.a. eine substantiierte Darlegung, was der Beschwerdeführer bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 91/02, BFH/NV 2003, 192).
  • BFH, 30.11.2001 - III B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - VII B 339/02
    Die schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert u.a. eine substantiierte Darlegung, was der Beschwerdeführer bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 91/02, BFH/NV 2003, 192).
  • BFH, 25.04.2002 - II B 24/01

    NZB; Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - VII B 339/02
    Er muss eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll, und darlegen, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II B 24/01, BFH/NV 2002, 1311, 1312).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - VII B 339/02
    Die schlüssige Verfahrensrüge, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, erfordert u.a. einen substantiierten Vortrag dazu, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus BFH, 04.04.2003 - VII B 339/02
    Die schlüssige Verfahrensrüge, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, erfordert u.a. einen substantiierten Vortrag dazu, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
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