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   BFH, 04.04.2006 - VII S 11/06   

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https://dejure.org/2006,16868
BFH, 04.04.2006 - VII S 11/06 (https://dejure.org/2006,16868)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2006 - VII S 11/06 (https://dejure.org/2006,16868)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2006 - VII S 11/06 (https://dejure.org/2006,16868)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 146/05

    Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen - Luxemburgische

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII S 11/06
    Es besteht nach alledem kein Anlass, die mit Beschluss des Senats vom 9. Dezember 2005 VII B 146/05 getroffene Entscheidung zu ändern, da Verfahrensmängel als Grund für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 Satz 3 FGO) weder dargelegt noch ersichtlich sind.
  • BFH, 06.05.1999 - XI S 2/99

    Gegenvorstellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII S 11/06
    Soweit ausnahmsweise die Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör beruht, unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt (Senatsbeschluss vom 10. Januar 1995 VII R 85/93, VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1999 XI S 2/99, BFH/NV 1999, 1368, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.01.1995 - V B 45/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII S 11/06
    Soweit ausnahmsweise die Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör beruht, unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt (Senatsbeschluss vom 10. Januar 1995 VII R 85/93, VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1999 XI S 2/99, BFH/NV 1999, 1368, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.01.1995 - VII R 85/93
    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII S 11/06
    Soweit ausnahmsweise die Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör beruht, unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt (Senatsbeschluss vom 10. Januar 1995 VII R 85/93, VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1999 XI S 2/99, BFH/NV 1999, 1368, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2006 - V S 3/06

    NZB: Gegenvorstellung

    Eine Gegenvorstellung kann nur darauf gestützt werden, dass die angegriffene Entscheidung auf einer schwerwiegenden Verletzung von Grundrechten beruhe oder jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76; vom 3. Februar 2006 V S 22/05, juris; vom 4. April 2006 VII S 11/06, BFH/NV 2006, 1329).
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