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   BFH, 07.10.1994 - VI R 34/93   

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https://dejure.org/1994,8353
BFH, 07.10.1994 - VI R 34/93 (https://dejure.org/1994,8353)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1994 - VI R 34/93 (https://dejure.org/1994,8353)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1994 - VI R 34/93 (https://dejure.org/1994,8353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines getrennten Haushalts trotz Leben in einer gemeinsamen Wohnung bei berufsbedingter Abwesenheit innerhalb der Woche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 07.10.1994 - VI R 34/93
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat abweichend von seiner bisherigen gefestigten Rechtsprechung mit Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, entschieden, daß das Unterhalten eines eigenen Hausstandes i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG am Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht voraussetzt, daß dort auch während der berufsbedingten Abwesenheit des Steuerpflichtigen hauswirtschaftliches Leben durch Anwesenheit einer sog. Zurechnungsperson herrschen muß.
  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 18 K 3223/05

    Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort;

    Hiernach kommt eine doppelte Haushaltsführung auch bei beidseits berufstätigen Ehegatten mit gemeinsamer Wohnung am Beschäftigungsort in Betracht, wenn sie außer der Wohnung an ihrem Lebensmittelpunkt während der Woche am Beschäftigungsort gemeinsam eine Wohnung bewohnen, von der aus sie ihre jeweilige Arbeitsstätte aufsuchen (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585 unter Aufgabe der früheren Rspr.; vgl. auch BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184 und vom 7. Oktober 1994 VI R 34/93, BFH/NV 1995, 586 sowie FG Düsseldorf, Urteil vom 26.März 1999 18 K 836/96, EFG 1999, 889).
  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 1655/09

    Vermietung einer Wohnung an nahe Angehörige - Nachweis höherer

    Die Rechtsprechung macht hiervon nur insofern eine Ausnahme, als sie den Finanzgerichten grundsätzlich die Pflicht auferlegt, durch Verwaltungsvorschriften geschaffene Betriebsausgaben- oder Werbungskostenpauschalen zu beachten (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 1994 I B 80/94, BFH/NV 1995, 586, m.w.N.; BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
  • FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 836/96

    Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Eheleuten

    Demgemäß kommt eine doppelte Haushaltsführung auch -wie im Streitfall- bei beiderseits berufstätigen Ehegatten in Frage, wenn sie außer der Beibehaltung der Wohnung am Ort ihres bisherigen Lebensmittelpunkts während der Woche am Beschäftigungsort gemeinsam eine Wohnung bewohnen, von der aus sie ihre jeweilige Arbeitsstätte aufsuchen (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585; vgl. auch BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548 , BStBl II 1995, 184 und vom 7. Oktober 1994 VI R 34/93, BFH/NV 1995, 586).
  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 76/98

    Werbungskosten im Rahmen eines doppelten Haushaltsführung; Beruflich bedingte

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