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   BFH, 09.05.2012 - III B 198/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18348
BFH, 09.05.2012 - III B 198/11 (https://dejure.org/2012,18348)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2012 - III B 198/11 (https://dejure.org/2012,18348)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - III B 198/11 (https://dejure.org/2012,18348)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit nach den konkreten betrieblichen Umständen

  • openjur.de

    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit nach den konkreten betrieblichen Umständen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 2 S 1, EStG § 6 Abs 2 S 2, EStG § 6 Abs 2 S 3
    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit nach den konkreten betrieblichen Umständen

  • Bundesfinanzhof

    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit nach den konkreten betrieblichen Umständen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 2 S 2 EStG 1997, § 6 Abs 2 S 3 EStG 1997
    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit nach den konkreten betrieblichen Umständen

  • IWW
  • rewis.io

    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Bestimmung der selbständigen Nutzungsfähigkeit nach den konkreten betrieblichen Umständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Festsetzung einer Investitionszulage für Anschaffungskosten von Sichtbehältern und Gitterboxpaletten

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung für die Einordnung eines Wirtschaftsguts als geringwertiges Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geringwertiges Wirtschaftsgut

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.08.1989 - III R 125/84

    Keine Investitionszulage für Regenwasser-Hebeleitung zur Entwässerung eines

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
    Zur Begründung bezog es sich im Wesentlichen auf die Senatsrechtsprechung (Urteil vom 25. August 1989 III R 125/84, BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82; Beschluss vom 31. Juli 2008 III B 73/07, BFH/NV 2008, 1883) und führte aus, dass die einzelnen Paletten und Sichtbehälter aufgrund ihrer Lager- und Transportfunktion auch eine selbständige Nutzungsfähigkeit besäßen.

    Unter Wiedergabe des Gesetzeswortlauts hat der Senat in der Entscheidung in BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82 ausgeführt, dass nach § 6 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ein Wirtschaftsgut einer selbständigen Nutzung nicht fähig ist, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in diesem Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind; dem steht nicht entgegen, dass das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann (§ 6 Abs. 2 Satz 3 EStG).

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
    Zudem hat der BFH bei der einkommensteuerrechtlichen Einordnung von Peripheriegeräten eines PC dargelegt, dass es auf die tatsächliche Verwendung der betreffenden Geräte im Einzelfall ankommt (Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958, unter II.3.d).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 08.03.2010 - III B 123/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
    Hierdurch lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 8. März 2010 III B 123/09, BFH/NV 2010, 1288).
  • BFH, 31.07.2008 - III B 73/07

    Ladungsträger als geringwertige Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
    Zur Begründung bezog es sich im Wesentlichen auf die Senatsrechtsprechung (Urteil vom 25. August 1989 III R 125/84, BFHE 158, 289, BStBl II 1990, 82; Beschluss vom 31. Juli 2008 III B 73/07, BFH/NV 2008, 1883) und führte aus, dass die einzelnen Paletten und Sichtbehälter aufgrund ihrer Lager- und Transportfunktion auch eine selbständige Nutzungsfähigkeit besäßen.
  • BFH, 27.07.2007 - III S 8/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rüge der fehlerhaften Entscheidung

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
    Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135).
  • BFH, 11.11.2003 - III B 31/03

    Investitionszulage: geringwertige WG

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - III B 198/11
    Auch hinsichtlich der Investitionszulagenförderung von in der Beton-Elementefertigung eingesetzten Unterlagbrettern hat der Senat eine FG-Entscheidung bestätigt, wonach auf den konkreten Fertigungsvorgang im Betrieb der Klägerin abzustellen sei (Senatsbeschluss vom 11. November 2003 III B 31/03, BFH/NV 2004, 369).
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