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BFH, 09.10.2008 - IX B 87/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulassung der Revision wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"und Darlegung von Verfahrensmängeln
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 17 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Revisionszulassung wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2008 - 7 K 5378/05
- BFH, 09.10.2008 - IX B 87/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.02.2006 - III B 128/04
Fehlerhafte Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX B 87/08
Diese Voraussetzung kann u.a. dann vorliegen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116). - BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05
Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG
Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX B 87/08
Unterhalb dieser Schwelle liegende erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031). - BFH, 28.08.2007 - VII B 357/06
Greifbare Gesetzwidrigkeit bei Übersehen einer entscheidungserheblichen …
Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX B 87/08
Voraussetzung hierfür ist, dass die Entscheidung des FG in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113, m.w.N.). - BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03
Verfahrensmangel; große Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG
Auszug aus BFH, 09.10.2008 - IX B 87/08
Soweit die Kläger diese Beweiswürdigung als "grob fehlerhaft" ansehen, wenden sie sich nach dem tatsächlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens --wie der Beklagte und Beschwerdegegner in der Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- im Ergebnis gegen die Würdigung der festgestellten Tatsachen durch das FG; mit solchen der Revision vorbehaltenen Einwendungen können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren indes nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
- FG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - 9 K 1138/11
Ausstellung einer Rechnung mit Steuerausweis
Die gleichwohl ausgewiesene Umsatzsteuer würde die Klägerin daher auch als Kleinunternehmerin schulden (BFH-Beschluss vom 09. März 2009, IX B 87/08 www.juris.de).