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BFH, 11.05.1994 - V R 12/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Hervorbringen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 29.06.1989 - V R 112/88
Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen …
Auszug aus BFH, 11.05.1994 - V R 12/94
Das ist etwa der Fall, wenn die Beteiligten nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden wären (vgl. BFH- Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401) und ihnen das FG dadurch die Teilnahme unmöglich gemacht hätte (BFH-Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850) oder wenn das FG entgegen der Zusage einer Terminsänderung die mündliche Verhandlung gleichwohl durchgeführt hätte (…BFH- Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756). - BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77
Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters …
Auszug aus BFH, 11.05.1994 - V R 12/94
Das ist etwa der Fall, wenn die Beteiligten nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden wären (vgl. BFH- Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401) und ihnen das FG dadurch die Teilnahme unmöglich gemacht hätte (BFH-Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850) oder wenn das FG entgegen der Zusage einer Terminsänderung die mündliche Verhandlung gleichwohl durchgeführt hätte (…BFH- Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756). - BFH, 25.08.1982 - I R 120/82
Mündliche Verhandlung - Beteiligte
Auszug aus BFH, 11.05.1994 - V R 12/94
Die nicht ordnungsgemäße Vertretung ist nur schlüssig gerügt, wenn sich aus der Revisionsbegründung ausdrücklich oder durch den substantiierten Vortrag geeigneter Umstände (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1982 I R 120/82, BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46) ableiten läßt, daß der Beteiligte in gesetzwidriger Weise vor dem FG nicht ordnungsgemäß vertreten war, z. B. weil das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt hat.
- BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66
Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine …
Auszug aus BFH, 11.05.1994 - V R 12/94
Die vorliegende unzulässige Revision kann nicht in eine statthafte Nichtzulassungsbeschwerde i. S. des § 115 Abs. 2, 3 FGO umgedeutet werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1987 II R 10/87, BFH/NV 1988, 320; vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291). - BFH, 28.11.1990 - I R 71/90
Verfahrensvertretung in gesetzwidriger Weise auf Grund Abwesenheit des …
Auszug aus BFH, 11.05.1994 - V R 12/94
Das ist etwa der Fall, wenn die Beteiligten nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden wären (vgl. BFH- Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401) und ihnen das FG dadurch die Teilnahme unmöglich gemacht hätte (BFH-Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850) oder wenn das FG entgegen der Zusage einer Terminsänderung die mündliche Verhandlung gleichwohl durchgeführt hätte (BFH- Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756). - BFH, 25.02.1987 - II R 10/87
Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 11.05.1994 - V R 12/94
Die vorliegende unzulässige Revision kann nicht in eine statthafte Nichtzulassungsbeschwerde i. S. des § 115 Abs. 2, 3 FGO umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1987 II R 10/87, BFH/NV 1988, 320; vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291).
- BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße Verkündung
Denn entgegen der nicht näher begründeten Auffassung der Klägerin ist ein Versäumnisurteil im Finanzgerichtsprozess --anders als nach §§ 330, 331 der Zivilprozessordnung (ZPO) im Zivilprozessrecht-- nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 11. Mai 1994 V R 12/94, BFH/NV 1995, 399). - BFH, 09.11.2000 - IV R 1/00
Nicht ordnungsgemäße Ladung
Eine schlüssige Verfahrensrüge i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO liegt indes nur vor, wenn die zur Begründung lückenlos vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- ergeben, dass der Beteiligte in gesetzeswidriger Weise vor dem FG nicht ordnungsgemäß vertreten war (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 1994 V R 12/94, BFH/NV 1995, 399). - BFH, 19.10.1999 - V R 32/99
Antrag auf mündliche Verhandlung
Die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen müssen lückenlos vorgetragen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Mai 1994 V R 12/94, BFH/NV 1995, 399). - BFH, 20.03.1997 - XI R 68/95
Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensmangel im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 …
Es muß sich aus der Revisionsbegründung ausdrücklich oder durch den substantiierten Vortrag geeigneter Umstände ableiten lassen, daß der Beteiligte in gesetzwidriger Weise vor dem FG nicht ordnungsgemäß vertreten war (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Mai 1994 V R 12/94, BFH/NV 1995, 399).