Rechtsprechung
BFH, 11.06.2014 - VII B 162/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Frage zur Zulässigkeit der Änderung einer Verwaltungspraxis nicht klärungsbedürftig
- openjur.de
Frage zur Zulässigkeit der Änderung einer Verwaltungspraxis nicht klärungsbedürftig
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, KaffeeStG § 16 Abs 2 S 1, KaffeeStV § 20 Abs 3 S 4
Frage zur Zulässigkeit der Änderung einer Verwaltungspraxis nicht klärungsbedürftig
- Bundesfinanzhof
Frage zur Zulässigkeit der Änderung einer Verwaltungspraxis nicht klärungsbedürftig
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 16 Abs 2 S 1 KaffeeStG, § 20 Abs 3 S 4 KaffeeStV
Frage zur Zulässigkeit der Änderung einer Verwaltungspraxis nicht klärungsbedürftig - IWW
- rewis.io
Frage zur Zulässigkeit der Änderung einer Verwaltungspraxis nicht klärungsbedürftig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Änderung der Verwaltungspraxis bei der Vergütung von Kaffeesteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung
- rechtsportal.de
KaffeeStG § 16 Abs. 2 S. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Änderung der Verwaltungspraxis bei der Vergütung von Kaffeesteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Kein Klärungsbedarf bei Fragen zur Zulässigkeit der Änderung einer Verwaltungspraxis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 25.07.2013 - 14 K 3955/10
- BFH, 11.06.2014 - VII B 162/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94
Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen …
Auszug aus BFH, 11.06.2014 - VII B 162/13
Im Streitfall sei zu berücksichtigen, dass das HZA seine Auffassung innerhalb eines Besteuerungsabschnitts geändert habe, so dass das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Januar 1997 IX R 88/94 (BFHE 182, 546, BStBl II 1997, 605) keine Anwendung finden könne.
- FG München, 17.10.2022 - 14 K 1176/20
Voraussetzung für die Agrardieselentlastung
Unabhängig davon, dass das HZA glaubhaft belegt hat, dass eine solche Praxis im Streitjahr nicht mehr bestand und bei einer Änderung der Verwaltungspraxis nur unter bestimmten Umständen Vertrauensschutz zu gewähren ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juni 2014 - VII B 162/13, BFH/NV 2014, 1775, Rn. 8), hat es auch dargelegt, dass die Voraussetzungen des Verzichts auf Tankbelege nach dieser - aufgegebenen - Praxis im vorliegenden Fall nicht gegeben waren, da der Kläger in seinem Antrag zunächst nur einen der auf ihn zugelassenen Pkw benannt hat. - LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17
Anerkennung von Praxisbesonderheiten
Letztlich sind dabei die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheidend, insbesondere die Erkenntnismöglichkeiten des Betroffenen und das Verhalten der Verwaltung (vgl. BFH, Beschl. v. 11.06.2014 - VII B 162/13).