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   BFH, 11.12.1952 - IV 384/51 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1544
BFH, 11.12.1952 - IV 384/51 U (https://dejure.org/1952,1544)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1952 - IV 384/51 U (https://dejure.org/1952,1544)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1952 - IV 384/51 U (https://dejure.org/1952,1544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Führen eines gewerblichen Unternehmens außerhalb einer OHG ohne Eintrag ins Handelsregister - "Vermittlungsprovision" als gewerbliche Einkünfte - Buchmäßige Erfassung von Gewerben zur ordnungsgemäßen Einkommensteuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 230
  • BStBl III 1953, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OFH, 04.08.1950 - IV 69/50

    Ordnungsgemäße Buchführung

    Auszug aus BFH, 11.12.1952 - IV 384/51 U
    Den im Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 69/50 vom 4. August 1950 (BStBl. 1951 Teil I S. 187) ausgesprochenen Grundsätzen tritt der Senat bei.

    Den im Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 69/50 vom 4. August 1950 (BStBl. 1951 Teil I S. 187) ausgesprochenen Grundsätzen tritt der Senat bei.

    In Anwendung der vom Obersten Finanzgerichtshof in seinem Urteil IV 69/50 vom 4. August 1950 (Bundessteuerblatt 1951 Teil I S. 187) herausgestellten Grundsätze glaubt der Senat im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse dieses Falles die Anerkennung einer ordnungsmäßigen Buchführung für 1949 wegen der Nichtverbuchung der Porzellangeschäfte nicht versagen zu sollen.

  • BFH, 17.11.1955 - IV 335/54 U

    Steuerbegünstigung bei fehlender Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für einzelne

    Insoweit sind die Mängel der Buchführung bedeutend schwerwiegender als in dem Urteil IV 384/51 U vom 11. Dezember 1952, Slg. Bd. 57 S. 230, BStBl. 1953 III S. 92, wo sich die nicht verbuchten Gewinne bestfalls am Rande der gewerblichen Betätigung abspielten und der Steuerpflichtige sogar der Ansicht sein konnte, daß die nicht verbuchten Geschäfte nicht gewerblicher Natur seien und keiner buchmäßigen Erfassung bedürften.
  • BFH, 10.04.1953 - IV 18/53 U

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen kaufmännischen

    Hiermit steht es nicht im Widerspruch, wenn die Rechtsprechung bei Mängeln einer Buchführung im Hinblick auf die Anerkennung der Buchergebnisse und den Grundsatz ihrer einheitlichen Beurteilung die Ordnungsmäßigkeit bejaht hat (siehe Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 69/50 vom 4. August 1950, StRK, EStG § 10 Abs. 1 Ziff. 3 Rechtsspr. 1; Urteile des Bundesfinanzhofs IV 356/51 vom 27. März 1952, BStBl. 1952 Teil III S. 122, StRK, EStG § 10 Abs. 1 Ziff. 3 Rechtsspr. 5; IV 384/51 vom 11. Dezember 1952 - zur Veröffentlichung bestimmt -).
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