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   BFH, 11.12.1969 - V R 129/68   

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https://dejure.org/1969,2264
BFH, 11.12.1969 - V R 129/68 (https://dejure.org/1969,2264)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1969 - V R 129/68 (https://dejure.org/1969,2264)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1969 - V R 129/68 (https://dejure.org/1969,2264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Partner einer Arbeitsgemeinschaft - Baugewerbe - Überlassung von Arbeitsgeräten - Arbeitsgemeinschafts-Vertrag - Gerätevorhaltungen - Nichtsteuerbare echte Mitgliederbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DB 1970, 666
  • BStBl II 1970, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.03.1968 - V 43/65

    Überlassung von Baugeräten als nichtsteuerbarer Gesellschafterbeitrag bei

    Auszug aus BFH, 11.12.1969 - V R 129/68
    Unter Hinweis auf das Urteil des Senats V 43/65 vom 21. März 1968 (BFH 92, 120, BStBl II 1968, 449) und das amtlich nicht veröffentlichte Urteil des Senats V R 88/67 vom 7. Dezember 1967 vertritt das FA die Auffassung, es habe im Streitfalle eine leistungsabhängige Abgeltung der Geräteüberlassung und somit ein Leistungsaustausch stattgefunden.

    Zum Urteil V 43/65 vom 21. März 1968 (a. a. O.), auf das sich das FA in der Revisionsbegründung bezieht, ist der folgende Leitsatz gebildet worden:.

  • BFH, 11.12.1969 - V R 91/68

    Arbeitsgemeinschaft - Baugewerbe - Gerätevorhaltungen -

    Auszug aus BFH, 11.12.1969 - V R 129/68
    Im zweiten Falle hatte zwar ein Spitzenausgleich zwischen den Arge-Partnern unmittelbar stattgefunden; er beruhte aber nicht auf einer Vereinbarung im Arge-Vertrag (vgl. hierzu auch das Urteil des Senats V R 91/68 vom heutigen Tage BStBl II 1970, 356).
  • BFH, 07.12.1967 - V 45/65

    Zufluss durch Gerätevorhaltung im Sinne eines besonderen umsatzsteuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 11.12.1969 - V R 129/68
    Im einzelnen wird auf die Gründe dieses Urteils und des Urteils des Senats V 45/65 vom 7. Dezember 1967 (BFH 91, 448, BStBl II 1968, 398) Bezug genommen.
  • BFH, 25.03.1954 - V 241/53 U

    Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen einer Arbeitgemeinschaft und einem

    Auszug aus BFH, 11.12.1969 - V R 129/68
    Demgegenüber vertrat der Beklagte und Revisionskläger (FA) im Anschluß an eine Betriebsprüfung, bei der dieser Vorgang erstmalig bekanntgeworden war, unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats V 241/53 U vom 25. März 1954 (BFH 58, 658, BStBl III 1954, 162) die Auffassung, daß der Wert der Gebrauchsüberlassung der Umsatzsteuer unterliege und berichtigte dementsprechend den rechtskräftigen Umsatzsteuer-Bescheid für 1957 gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO.
  • BFH, 07.12.1967 - V R 88/67
    Auszug aus BFH, 11.12.1969 - V R 129/68
    Unter Hinweis auf das Urteil des Senats V 43/65 vom 21. März 1968 (BFH 92, 120, BStBl II 1968, 449) und das amtlich nicht veröffentlichte Urteil des Senats V R 88/67 vom 7. Dezember 1967 vertritt das FA die Auffassung, es habe im Streitfalle eine leistungsabhängige Abgeltung der Geräteüberlassung und somit ein Leistungsaustausch stattgefunden.
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2001 - 9 K 311/96

    Rohbauerstellung als umsatzsteuerpflichtige Leistung des Gesellschafters

    Da jedoch die Klin und die übrigen Handwerker-Gesellschafter gegenüber der jeweiligen Gesellschaft Leistungen unter exakter Abrechnung nach zuvor festgelegtem Wert und Umfang erbrachten, scheidet ein nicht steuerbarer Gesellschafterbeitrag aus (vgl. zu den Leistungsbeziehungen innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft schon BFH-Urteil vom 11.12.1969 V R 129/68, BStBl II 1970, 358).
  • BFH, 11.12.1969 - V R 91/68

    Arbeitsgemeinschaft - Baugewerbe - Gerätevorhaltungen -

    Der Senat hat die Frage des sog. "Spitzenausgleichs im Baugewerbe" in einer anderen Sache, die ebenfalls heute zur Entscheidung anstand (Aktenzeichen V R 129/68 vom 11. Dezember 1969, BStBl II 1970, 358), nochmals eingehend und systematisch geprüft.
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