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   BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99   

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BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99 (https://dejure.org/2001,2916)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2001 - XI R 58/99 (https://dejure.org/2001,2916)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - XI R 58/99 (https://dejure.org/2001,2916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsgründe im Urteil - Verlassen des Sitzungssaals - Ablauf der mündlichen Verhandlung - Unterbrechung der mündlichen Verhandlung - Wesentlicher Vorgang - Konkludente Anordnung - Lückenhaftes Protokoll - Sitzungspause - Verfahrensfehler - Ordnungsgemäße ...

  • Judicialis

    FGO a.F. § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 160; ; ZPO § 165

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO (a.F.) § 116 Abs. 1 Nr. 1; ZPO §§ 160, 165
    Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 503
  • NVwZ-RR 2002, 542
  • BB 2001, 2043
  • DB 2001, 2180
  • BStBl II 2001, 764
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    a) Die Rüge, das am 21. April 1999 verkündete Urteil sei deswegen nicht mit Gründen versehen, weil Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden seien (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes --GmS-OGB-- vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 674), ist schon deswegen unschlüssig, weil nach dem eigenen Vortrag des Klägers das unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle am 17. September 1999 und damit vier Tage vor Ablauf der Fünf-Monats-Frist übergeben wurde.

    Zweck der Fünf-Monats-Frist ist es, den Begriff "alsbald" i.S. des § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO so zu konkretisieren, dass er einerseits der Rechtsprechung den aus der Natur eines unbestimmten Rechtsbegriffs folgenden Spielraum belässt, andererseits aber eine möglichst klare und für alle Beteiligten ohne weiteres erkennbare Grenzlinie markiert (Beschluss des GmS-OGB in HFR 1993, 674).

  • BFH, 18.10.1999 - IX R 28/99

    Zulassungsfreie Revision; Entscheidung ohne Gründe

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    Ihr Vortrag ist insoweit nicht schlüssig (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rdnr. 38, m.w.N.).

    Diesem Ziel würde es widersprechen, dem klägerischen Begehren entsprechend das Urteil auch dann als nicht mit Gründen versehen zu beurteilen, wenn die Fünf-Monats-Frist um wenige Tage unterschritten wurde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 464; vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208; vom 25. März 1998 XI R 41/97, BFH/NV 1998, 1238).

  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    Verlässt ein Mitglied des Spruchkörpers zeitweilig während der fortdauernden mündlichen Verhandlung den Sitzungssaal --wie die Kläger behaupten--, so ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 31. Januar 1958 1 AZR 477/57, BAGE 5, 170; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. April 1961 II CB 81/60, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1961, 558; BFH-Beschluss vom 14. Juli 1993 I B 108/92, BFH/NV 1994, 381, m.w.N.; Stein/ Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 551 Rdnr. 8).

    Die Anordnung einer kurzfristigen Sitzungspause ist jedoch kein wesentlicher Vorgang der Verhandlung (BAG in BAGE 5, 170, 173).

  • BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99

    Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    Nach dieser Vorschrift fehlen Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591; vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.03.1994 - VIII R 50/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligten Kauf (§ 20 EStG )

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    Die Rüge, die Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen, ist jedoch nicht schlüssig erhoben, wenn nur vorgetragen wird, die Entscheidung des FG sei zu kurz, lücken- oder fehlerhaft (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 1994 VIII R 50/93, BFH/NV 1994, 646; vom 9. September 1999 VII R 87/98, BFH/NV 2000, 325).
  • BFH, 13.08.1998 - VII R 30/98

    Abschöpfung - Einfuhrumsatzsteuer - Zustellung des Urteils - Öffentliche

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    Diesem Ziel würde es widersprechen, dem klägerischen Begehren entsprechend das Urteil auch dann als nicht mit Gründen versehen zu beurteilen, wenn die Fünf-Monats-Frist um wenige Tage unterschritten wurde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 464; vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208; vom 25. März 1998 XI R 41/97, BFH/NV 1998, 1238).
  • BFH, 16.08.1999 - VIII R 9/99

    Begründung eines FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    Nach dieser Vorschrift fehlen Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591; vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1958 - V ZR 12/57

    Protokollberichtigung nach Revisionseinlegung

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    Bei einem lückenhaften Protokoll ist der Ablauf der mündlichen Verhandlung durch freie Beweiswürdigung zu ermitteln (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12. Februar 1958 V ZR 12/57, BGHZ 26, 340, Neue Juristischen Wochenschrift --NJW-- 1958, 711).
  • BFH, 09.09.1999 - VII R 87/98

    Zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    Die Rüge, die Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen, ist jedoch nicht schlüssig erhoben, wenn nur vorgetragen wird, die Entscheidung des FG sei zu kurz, lücken- oder fehlerhaft (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 1994 VIII R 50/93, BFH/NV 1994, 646; vom 9. September 1999 VII R 87/98, BFH/NV 2000, 325).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und Umdeutung der

    Auszug aus BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
    Die Richtigkeit ihres Vortrags unterstellt, ergibt sich aus diesem ein Verfahrensfehler i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO a.F. i.V.m. Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze --2.FGOÄndG-- (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1996 IX R 1/95, BFH/NV 1997, 582; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Rdnr. 3, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1998 - XI R 41/97

    Pflicht zur vollständig abgefassten Übergabe eines bei der Verkündung noch nicht

  • BFH, 12.01.1994 - VIII R 44/93

    Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision

  • BFH, 14.07.1993 - I B 108/92

    Verletzung der Grundsätze der Beteiligtenöffentlichkeit und der Öffentlichkeit

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 316/01

    Prozeßvergleich - Auslegung

    Äußerungen des Gerichts sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen (vgl. BFH 12. Juni 2001 - XI R 58/99 - BFHE 195, 503; MüKo/Mayer-Maly 3. Aufl. § 133 Rn. 4, 34 a; Palandt BGB 62. Aufl. § 133 Rn. 9).
  • BSG, 11.08.2010 - B 13 R 205/10 B
    Die Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung für eine Beratungspause begründet als solches keinen Verfahrensfehler (vgl BFH Urteil vom 12.6.2001 - XI R 58/99 - BFHE 195, 503).
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