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   BFH, 12.07.2005 - X B 104/04   

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https://dejure.org/2005,6645
BFH, 12.07.2005 - X B 104/04 (https://dejure.org/2005,6645)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2005 - X B 104/04 (https://dejure.org/2005,6645)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - X B 104/04 (https://dejure.org/2005,6645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    NZB: Zulassungsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Rechtseinheit; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus BFH, 12.07.2005 - X B 104/04
    Die hierzu getroffenen Feststellungen des Tatrichters könnten in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich des Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324; vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BFHE 139, 8, BStBl II 1984, 2, und vom 26. August 1987 I R 144/86, BFHE 151, 299, BStBl II 1988, 109).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.07.2005 - X B 104/04
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) gerügt, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 37/81

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beben eigenem groben Verschulden auch das

    Auszug aus BFH, 12.07.2005 - X B 104/04
    Die hierzu getroffenen Feststellungen des Tatrichters könnten in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich des Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324; vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BFHE 139, 8, BStBl II 1984, 2, und vom 26. August 1987 I R 144/86, BFHE 151, 299, BStBl II 1988, 109).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 144/86

    Grobes Verschulden - Sorgfaltspflichten - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen

    Auszug aus BFH, 12.07.2005 - X B 104/04
    Die hierzu getroffenen Feststellungen des Tatrichters könnten in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich des Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324; vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BFHE 139, 8, BStBl II 1984, 2, und vom 26. August 1987 I R 144/86, BFHE 151, 299, BStBl II 1988, 109).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 102/01

    Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 12.07.2005 - X B 104/04
    Rügt der Beschwerdeführer --wie hier-- eine Abweichung des angefochtenen Urteils von einem anderen Urteil, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Hinsichtlich der Rüge der unterlassenen Amtsermittlung wird zudem nicht dargetan, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; vom 18. Oktober 2005 X B 51/05, BFH/NV 2006, 116).
  • BFH, 13.08.2007 - VII B 345/06

    Haftungsinanspruchnahme eines Steuerfachgehilfen; Rüge einer fehlerhaften

    Gründet sich der behauptete Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht darauf, dass das FG auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter hätte aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern diese Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; vom 18. Oktober 2005 X B 51/05, BFH/NV 2006, 116; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    bb) Gründet sich der behauptete Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht darauf, dass das FG auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter hätte aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern diese Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; vom 18. Oktober 2005 X B 51/05, BFH/NV 2006, 116; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 70).
  • BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG

    Keine Abweichung liegt vor, wenn das FG aufgrund einer Würdigung der konkreten Umstände des Streitfalls zu einem von einer bestimmten Divergenzentscheidung abweichenden Ergebnis kommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; vom 31. Oktober 2011 III B 7/11, BFH/NV 2012, 267); ebenso wenig genügt eine Abweichung bei unterschiedlichen Sachverhalten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2012 III B 3/11, BFH/NV 2012, 1473).
  • BFH, 13.02.2007 - II B 32/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    a) Wird als Verfahrensmangel eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) des FG mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, ist substantiiert vorzutragen, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich für das FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70).
  • BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05

    NZB: verbindliche Zusage; Veräußerungsgewinn und Wiederaufnahme der

    Gründet sich der behauptete Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht darauf, dass das FG auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter hätte aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern diese Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 16.07.2008 - X B 202/07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei bereits vorliegender

    Für eine schlüssige (substantiierte) Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Beschwerdeführer eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 02.08.2006 - I B 35/06

    Kapitalersetzendes Darlehen

    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gerügt, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860).
  • BFH, 14.05.2007 - XI B 71/06

    Stichwort

    Die schlüssige Rüge, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht verletzt, erfordert jedenfalls bei einem --wie im Streitfall-- fachkundig vertretenen Kläger entweder die Darlegung, das Rügerecht sei nicht infolge Rügeverzichts verloren gegangen oder dies sei deshalb unbeachtlich, weil sich dem FG eine Beweiserhebung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1997 X B 229, 230/96, BFH/NV 1997, 886, m.w.N.; vom 21. März 2003 VIII B 293/02, BFH/NV 2003, 1192, m.w.N.; vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860).
  • BFH, 03.07.2008 - X B 172/07

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zuordnung der von einem

    Für eine schlüssige (substantiierte) Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Beschwerdeführer eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2007 - II B 72/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Darlegung einer Divergenz

  • BFH, 02.10.2006 - II B 183/05

    Anforderungen an Rüge eines Verfahrensmangels

  • BFH, 19.06.2006 - III B 42/05

    Anforderung an die Zulassung eines Revisionszulassungsgrundes im

  • BFH, 14.12.2006 - II B 23/06

    Ausschlussfrist nach § 79b FGO; rechtliches Gehör

  • BFH, 18.10.2006 - II B 176/05

    NZB: Fristverlängerung zur Begründung

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