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BFH, 14.03.1989 - VII R 147/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 156, 302
- BB 1989, 1114
- BB 1989, 2319
Wird zitiert von ...
- BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92
Voraussetzung einer Divergenzentscheidung
Nachdem der BFH mit Urteil vom 14. März 1989 VII R 147/83 (BFHE 156, 302) die Revision der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen hatte, ohne über den von der Klägerin wiederholt gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens über den Berichtigungsantrag ausdrücklich zu befinden, brachte die Klägerin im Klageverfahren vor, sie wolle im Wege einer isolierten Anfechtung der Einspruchsentscheidung lediglich eine bisher verweigerte Sachentscheidung erreichen.Nach dem gesamten Vorbringen der Klägerin in der Revisionsinstanz (Verfahren VII R 147/83) und ihrem der vorliegenden Klage vorausgegangenen vorprozessualen Verhalten habe das HZA auch keine Veranlassung gehabt, eine Erlaßmöglichkeit nach § 227 AO 1977 zu prüfen.