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BFH, 14.11.1979 - VII E 2/78 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 58; ZPO § 53; GKG § 5 Abs. 1; BGB § 1910 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Vormundschaftsgericht - Pfleger des Revisionsklägers - Kostenansatz - Kostenentscheidung - Revisionsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 129, 244
- BStBl II 1980, 192
Wird zitiert von ...
- BFH, 24.10.1995 - III B 171/93 a) Nach § 79 Abs. 2 AO 1977 in der im Zeitpunkt der Abgabe der Einspruchsbegründung des Klägers und bis zum Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes vom 12. September 1990 (BGBl 1, 2002) geltenden Fassung und nach § 79 Abs. 3 AO 1977 der jetzt geltenden Fassung i. V. m. § 53 der Zivilprozeßordnung (ZPO) steht ein Beteiligter einer nicht prozeßfähigen Person gleich, wenn er in dem Verwaltungsverfahren durch einen nach § 81 Abs. 1 Nr. 4 AO 1977 bestellten Vertreter vertreten wird; soweit sich das Amt des Vertreters auf das Verwaltungsverfahren erstreckt und dieser die Vertretung tatsächlich übernommen hat, ist folglich der Beteiligte selbst zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nicht fähig (vgl. BFH-Beschluß vom 14. November 1979 VII E 2/78, BFHE 129, 244, BStBl II 1980, 192 [BFH 14.11.1979 - VII E 2/78]).