Rechtsprechung
BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
- openjur.de
Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5, EStG § 9 Abs 5
Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
- Bundesfinanzhof
Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 1990 vom 11.10.1995, § 9 Abs 5 EStG 1990, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 1997
Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit - IWW
- rewis.io
Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers eines Universitätsprofessors mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Häusliches Arbeitszimmer bei einem Universitätsprofessor nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers eines Universitätsprofessors mangels grundsätzlicher Bedeutung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Häusliches Arbeitszimmer eines Professors
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Das häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit - eine unendliche Geschichte?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
- Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
- Einzelfälle
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 14.06.2012 - 1 K 862/10
- BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
Papierfundstellen
- NZA 2013, 608
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.10.2011 - VI R 71/10
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und …
Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
Zutreffend hat das Finanzgericht dazu auf die jüngste Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bei einem Hochschullehrer Bezug genommen und die dort entwickelten Rechtsgrundsätze angewandt (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10, BFHE 235, 448, BStBl II 2012, 234). - BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11
Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und …
Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
In den Fällen, in denen die das Berufsbild prägende Tätigkeit außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers stattfindet --wie dies etwa auch bei einem Lehrer oder Richter der Fall ist (…BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585; Senatsurteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11, BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236)--, bewirkt selbst eine zeitlich weit überwiegende Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers keine Verlagerung des Mittelpunkts. - BFH, 27.05.2009 - VI B 123/08
Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als …
Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2009 VI B 123/08, BFH/NV 2009, 1434, m.w.N.). - BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08
Keine Revisionszulassung wegen Frage der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von …
Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
In den Fällen, in denen die das Berufsbild prägende Tätigkeit außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers stattfindet --wie dies etwa auch bei einem Lehrer oder Richter der Fall ist (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585; Senatsurteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11, BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236)--, bewirkt selbst eine zeitlich weit überwiegende Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers keine Verlagerung des Mittelpunkts. - BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
Denn der Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung als Spezialfall der Grundsatzrevision erfordert ebenfalls die Darlegung einer klärbaren und klärungsbedürftigen Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172).
- FG Hamburg, 10.06.2014 - 3 K 239/13
Häusliches Arbeitszimmer eines Fachseminarleiters (Ausbilder für …
Maßgebend ist danach, ob - unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung - das qualitativ für eine bestimmte steuerbare Tätigkeit Typische im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird (BFH-Beschluss vom 14.12.2012 VI B 134/12, BFH/NV 2013, 558; Schneider, BFH/PR 2012, 111).Denn das Wesensmäßige der Hochschullehrertätigkeit, nämlich die Lehre, muss in der Universität stattfinden (BFH-Beschluss vom 14.12.2012 VI B 134/12, BFH/NV 2013, 558; BFH-Urteil vom 27.10.2011 VI R 71/10, BFHE 235, 448, BStBl II 2012, 234).
- FG Köln, 17.04.2013 - 4 K 1778/10
Häusliches Arbeitszimmer einer Ausbilderin für Lehrer an einem Studienseminar …
Auch bei einem Hochschullehrer ist das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, weil das Wesensmäßige der Hochschullehrertätigkeit, nämlich die Lehre, in der Universität stattfinden muss (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Dezember 2012 VI B 134/12, BFH/NV 2013, 558;… vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10, BFHE 235, 448, BStBl II 2012, 234, vom 14. Juli 2010 VIII B 54/10, BFH/NV 2010, 2253;… vom 14. Juli 2010 VI B 43/10, BFH/NV 2010, 2053 …und vom 16. Juni 2010 VI B 18/10, BFH/NV 2010, 1810; s. zur Bedeutung des jeweiligen Gepräges auch die BFH-Urteile vom 6. Juli 2005 XI R 87/03 in BFHE 210, 493, BStBl II 2006, 18: Tankstellenbetreiber; vom 26. Juni 2003 IV R 9/03, BFHE 202, 529, BStBl II 2004, 50: Architekt). - FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 5 K 5253/11
Kein Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer einer Richterin am …
Denn das Wesensmäßige der Hochschullehrertätigkeit, nämlich die Lehre, muss in der Universität stattfinden (BFH, Beschluss vom 14.12.2012 - VI B 134/12, zit. nach Juris).