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   BFH, 15.07.1976 - V B 35/75   

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https://dejure.org/1976,1390
BFH, 15.07.1976 - V B 35/75 (https://dejure.org/1976,1390)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1976 - V B 35/75 (https://dejure.org/1976,1390)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1976 - V B 35/75 (https://dejure.org/1976,1390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuersatz von Gaststättenumsätzen - Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung - Ausnahmeregelung für Speisen- und Getränkelieferungen - Dienstleistungen für die Gaststättenumsätze - Ermächtigungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 84
  • DB 1976, 2384
  • BStBl II 1977, 497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.07.1976 - V B 10/76

    Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 15.07.1976 - V B 35/75
    Die Kostenpflicht aus dem Beschwerdeverfahren richtet sich grundsätzlich nach der im Revisionsverfahren ergehenden Kostenentscheidung (vgl. den Beschluß des BFH vom 29. Juli 1976 V B 10/76 BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684).
  • BFH, 01.12.1998 - III B 78/97

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Schätzung

    Soweit die Beschwerde behauptet, dem FG seien bei der Hinzurechnung unter Verstoß gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze und die allgemeinen Denkgesetze grundlegende Fehler unterlaufen, wird damit ein nur im Rahmen einer zugelassenen Revision geltend zu machender materieller Rechtsfehler dargetan (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Juli 1976 V B 35/75, BFHE 120, 84, BStBl II 1977, 497 unter Ziff. 1. der Gründe).
  • BFH, 24.10.1984 - II B 33/84
    NV: Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage (vgl. zur Definition den BFH-Beschluß vom 15.7.1976 V B 35/75), ob der Erwerb einer Eigentumswohnung i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 GrEStEigWoG auch in den Fällen der Zeitpunkt des Abschlusses des notariell beurkundeten Kaufvertrages (und nicht die Eintragung des Erwerbs im Grundbuch) ist, in denen eine länger als zehn Jahre vermietete Wohnung, die erst im Laufe des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, vom Ersterwerber gekauft worden ist (Literatur).
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