Rechtsprechung
   BFH, 16.03.1998 - IX B 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11953
BFH, 16.03.1998 - IX B 4/98 (https://dejure.org/1998,11953)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1998 - IX B 4/98 (https://dejure.org/1998,11953)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1998 - IX B 4/98 (https://dejure.org/1998,11953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.06.1991 - XI R 11/90

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erhöhter Einkommensteuer-Absetzungen

    Auszug aus BFH, 16.03.1998 - IX B 4/98
    Hat ein Steuerpflichtiger zu Unrecht erhöhte Absetzungen gemäß § 7 b EStG in Anspruch genommen, und kann die Steuervergünstigung nicht mehr rückgängig gemacht werden, so beginnt der achtjährige Begünstigungszeitraum in dem Jahr, in dem erstmalig die Steuervergünstigung gewährt worden ist und sich auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt hat (vgl. zum Objektverbrauch BFH-Urteil vom 5. Juni 1991 XI R 11/90, BFH/NV 1991, 742, m. w. N.; zur Fertigstellung Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Januar 1992 XV 84/91, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 392).
  • BFH, 13.03.1996 - V B 109/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 16.03.1998 - IX B 4/98
    Die grundsätzliche Bedeutung ist nur dann dargelegt (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), wenn der Beschwerdeführer substantiierte und konkrete Angaben darüber macht, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. März 1996 V B 109/95, BFH/NV 1996, 706, und vom 19. November 1996 VIII B 60/96, BFH/NV 1997, 365, m. w. N.).
  • BFH, 19.11.1996 - VIII B 60/96
    Auszug aus BFH, 16.03.1998 - IX B 4/98
    Die grundsätzliche Bedeutung ist nur dann dargelegt (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), wenn der Beschwerdeführer substantiierte und konkrete Angaben darüber macht, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. März 1996 V B 109/95, BFH/NV 1996, 706, und vom 19. November 1996 VIII B 60/96, BFH/NV 1997, 365, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht