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   BFH, 18.02.2003 - IV B 123/01   

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https://dejure.org/2003,16276
BFH, 18.02.2003 - IV B 123/01 (https://dejure.org/2003,16276)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2003 - IV B 123/01 (https://dejure.org/2003,16276)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - IV B 123/01 (https://dejure.org/2003,16276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 89; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines Teils der landwirtschaftlichen Flächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus BFH, 18.02.2003 - IV B 123/01
    Der Kläger trägt dazu vor, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von der Entscheidung des Senats vom 24. Juli 1986 IV R 137/84 (BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808) ab, deren Anwendung im Streitfall zu einer Zwangsbetriebsaufgabe im Zeitpunkt der Verpachtung eines Großteils der landwirtschaftlichen Flächen hätte führen müssen.

    Sieht man einmal davon ab, dass der Kläger keine abstrakten Rechtssätze der Vorentscheidung ebensolchen Rechtssätzen aus der Entscheidung des Senats gegenübergestellt hat und daher schon die Zulässigkeit dieser Rüge in Zweifel steht (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479 zu § 115 FGO a.F., und vom 18. April 2002 X B 186/01, juris zu § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), so weicht das Urteil des FG auch nicht von der Entscheidung des Senats in BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808 ab.

  • BFH, 09.05.1988 - IV B 35/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BFH, 18.02.2003 - IV B 123/01
    Die Vorstellung des Klägers, dass sich aus der (angeblichen) Verletzung einer Auskunftspflicht nach § 89 der Abgabenordnung (AO 1977) letztlich --rückwirkend-- die Rechtsfolge der Versteuerung aller stiller Reserven eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ergeben könnte, ist im Übrigen so fern liegend, dass diese Frage auch nicht von offenkundiger grundsätzlicher Bedeutung sein kann (dazu etwa Senatsbeschluss vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 18.02.2003 - IV B 123/01
    Sieht man einmal davon ab, dass der Kläger keine abstrakten Rechtssätze der Vorentscheidung ebensolchen Rechtssätzen aus der Entscheidung des Senats gegenübergestellt hat und daher schon die Zulässigkeit dieser Rüge in Zweifel steht (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479 zu § 115 FGO a.F., und vom 18. April 2002 X B 186/01, juris zu § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), so weicht das Urteil des FG auch nicht von der Entscheidung des Senats in BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808 ab.
  • BFH, 18.04.2002 - X B 186/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Darlegungserfordernis - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 18.02.2003 - IV B 123/01
    Sieht man einmal davon ab, dass der Kläger keine abstrakten Rechtssätze der Vorentscheidung ebensolchen Rechtssätzen aus der Entscheidung des Senats gegenübergestellt hat und daher schon die Zulässigkeit dieser Rüge in Zweifel steht (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479 zu § 115 FGO a.F., und vom 18. April 2002 X B 186/01, juris zu § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), so weicht das Urteil des FG auch nicht von der Entscheidung des Senats in BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808 ab.
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