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   BFH, 18.06.1975 - VII R 58/74   

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https://dejure.org/1975,1152
BFH, 18.06.1975 - VII R 58/74 (https://dejure.org/1975,1152)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1975 - VII R 58/74 (https://dejure.org/1975,1152)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1975 - VII R 58/74 (https://dejure.org/1975,1152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsbefreite Bestellung zum Steuerberater - Voraussetzungen - Steuerberater - Beamter des gehobenen Dienstes - Tätigkeitsdauer - Finanzverwaltung - Sachbearbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 439
  • DB 1975, 2164
  • BStBl II 1975, 794
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 29.05.1972 - BT-Drs VI/3456
    Auszug aus BFH, 18.06.1975 - VII R 58/74
    Das Gesetz hat im übrigen, wie auch der Kläger nicht verkennt, den Abwanderungstendenzen gehobener Finanzbeamter in den Steuerberaterberuf entgegenwirken wollen (vgl. BT-Drucksache VI/3456 S. 5--6 zu Nr. 5).

    So sagt auch die amtliche Begründung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BT-Drucksache VI/ 3456, a. a. O.): "Daneben müssen als Voraussetzung für die prüfungsfreie Bestellung zum Steuerberater bestimmte Qualifikationsmerkmale erfüllt werden.

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 18.06.1975 - VII R 58/74
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. Entscheidung des BVerfG vom 21. Mai 1952 2 BvH 2/52, BVerfGE 1, 299, 312; BFH-Entscheidung vom 21. Oktober 1969 II 210/65, BFHE 97, 147, BStBl II 1969, 736).
  • BFH, 21.10.1969 - II 210/65

    Gewährung eines Darlehns - GmbH & Co. KG - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 18.06.1975 - VII R 58/74
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. Entscheidung des BVerfG vom 21. Mai 1952 2 BvH 2/52, BVerfGE 1, 299, 312; BFH-Entscheidung vom 21. Oktober 1969 II 210/65, BFHE 97, 147, BStBl II 1969, 736).
  • BFH, 08.03.1966 - VII 141/65

    Eine mit der Steuerinspektorprüfung abgeschlossene dreijährige Ausbildung als

    Auszug aus BFH, 18.06.1975 - VII R 58/74
    Es komme also nach dem Wortlaut der Neufassung nur darauf an, daß der Bewerber überhaupt Beamter des gehobenen Dienstes gewesen sei, also nach einer mindestens 3jährigen Ausbildungszeit eine Laufbahnprüfung abgelegt habe, die nach dem Schriftlichen Bericht des Bundestages -- BT -- (Drucksache VI/3456) dem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werde (so auch BFH-Urteil vom 8. März 1966 VII 141/65, BFHE 85, 61, BStBl III 1966, 234), und daß der Bewerber über eine 15jährige Berufserfahrung als Sachbearbeiter auf dem Gebiet des Steuerwesens verfüge.
  • BFH, 28.06.1966 - VII 88/65

    Antrag auf prüfungsbefreite Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 18.06.1975 - VII R 58/74
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. Juni 1966 VII 88/65, BFHE 86, 414 BStBl III 1966, 524), verwendete das StBerG a. F. in § 8 Abs. 2 den Begriff "Sachbearbeiter" inhaltlich übereinstimmend mit derselben Bezeichnung in der Geschäftsordnung für die Finanzämter.
  • BFH, 27.10.1964 - VII 35/64
    Auszug aus BFH, 18.06.1975 - VII R 58/74
    Der BFH habe überdies klargestellt, daß auch die hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens in einem Gewerbebetrieb genüge (Urteil vom 27. Oktober 1964 VII 35/64, HFR 1965, 289, StRK, Steuerberatungsgesetz § 6, Rechtsspruch 8).
  • BFH, 30.01.1996 - VII R 81/95

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Ausübung berufspraktischer Tätigkeit auf

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung ferner davon ausgegangen, daß eine prüfungsbefreite Bestellung als Steuerberater für ehemalige Beamte der Finanzverwaltung nur dann in Betracht kommt, wenn sie die vorgeschriebene Zeitdauer der berufspraktischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens innerhalb der Finanzverwaltung abgeleistet haben (Urteil vom 18. Juni 1975 VII R 58/74, BFHE 116, 439, BStBl II 1975, 794, zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StBerG 1972).

    Der Streitfall unterscheidet sich dadurch wesentlich von dem in BFHE 116, 439, BStBl II 1975, 794 entschiedenen Urteilsfall, in dem der Senat die Ableistung der vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit in der Finanzverwaltung (d. h. hier: innerhalb der in § 38 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StBerG genannten obersten Bundesbehörde) verlangt hat und steuerrechtliche Tätigkeiten in der Privatwirtschaft, die nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis erbracht worden waren, für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung unberücksichtigt gelassen hat.

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