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   BFH, 19.09.2000 - VII B 133/00   

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https://dejure.org/2000,12760
BFH, 19.09.2000 - VII B 133/00 (https://dejure.org/2000,12760)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2000 - VII B 133/00 (https://dejure.org/2000,12760)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2000 - VII B 133/00 (https://dejure.org/2000,12760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Rückständige Steuern - Rückständige Nebenleistungen - Vorlage eines Vermögensverzeichnisses - Eidesstattliche Versicherung - Einspruchsentscheidung - Postzustellungsurkunde - Wiedereinsetzung - Versäumnis der Klagefrist - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 284; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 19.09.2000 - VII B 133/00
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 8 ff.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 19.09.2000 - VII B 133/00
    Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
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