Rechtsprechung
BFH, 20.06.2011 - X B 234/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Anordnung einer Außenprüfung auch bei Kleinunternehmern nicht weiter begründungspflichtig
- openjur.de
Anordnung einer Außenprüfung auch bei Kleinunternehmern nicht weiter begründungspflichtig
- Bundesfinanzhof
AO § 141, AO § 193, KlUFöG
Anordnung einer Außenprüfung auch bei Kleinunternehmern nicht weiter begründungspflichtig
- Bundesfinanzhof
Anordnung einer Außenprüfung auch bei Kleinunternehmern nicht weiter begründungspflichtig
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 141 AO, § 193 AO, KlUFöG
Anordnung einer Außenprüfung auch bei Kleinunternehmern nicht weiter begründungspflichtig - rewis.io
Anordnung einer Außenprüfung auch bei Kleinunternehmern nicht weiter begründungspflichtig
- ra.de
- rewis.io
Anordnung einer Außenprüfung auch bei Kleinunternehmern nicht weiter begründungspflichtig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO ausreichend für die Begründung einer Außenprüfung bei Kleinunternehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2010 - 3 K 291/09
- BFH, 20.06.2011 - X B 234/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BFH, 20.06.2011 - X B 234/10
Auch setzt sich die Beschwerdebegründung nicht damit auseinander, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen das Deklarationsprinzip einer Ergänzung durch das Verifikationsprinzip bedarf (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, unter C.I.2.), die Finanzbehörden also in der Lage sein müssen, Angaben in Steuererklärungen effektiv auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können. - BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10
Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten …
Auszug aus BFH, 20.06.2011 - X B 234/10
a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.). - BFH, 21.07.2005 - II B 78/04
Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 20.06.2011 - X B 234/10
Dabei erfordert die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 II B 78/04, BFH/NV 2005, 1984).
- BFH, 14.04.2021 - X R 25/19
Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage; …
Denn schon aufgrund des verfassungsrechtlich gebotenen Verifikationsprinzips (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, unter C.I.2.) müssen die Finanzbehörden in der Lage sein, Angaben des Steuerpflichtigen effektiv auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können (Senatsbeschluss vom 20.06.2011 - X B 234/10, BFH/NV 2011, 1829, Rz 6).