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   BFH, 20.12.2018 - X S 41/18   

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https://dejure.org/2018,45708
BFH, 20.12.2018 - X S 41/18 (https://dejure.org/2018,45708)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2018 - X S 41/18 (https://dejure.org/2018,45708)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - X S 41/18 (https://dejure.org/2018,45708)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 115 Abs 2 FGO
    AdV-Gewährung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung durch das Revisionsgericht

  • rewis.io

    AdV-Gewährung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3 Satz 1, § 115 Abs. 2
    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de

    AdV-Gewährung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Auszug aus BFH, 20.12.2018 - X S 41/18
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 2013 XI B 125/12, BFH/NV 2013, 615, unter II.2.b, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 21.09.2016 - X R 58/14

    Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten

    Auszug aus BFH, 20.12.2018 - X S 41/18
    Im anschließenden Revisionsverfahren hob der beschließende Senat das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) mit Urteil vom 21. September 2016 X R 58/14 (BFH/NV 2017, 275) auf und verwies die Sache an das FG zurück.
  • BFH, 05.10.2010 - X S 27/10

    AdV: Keine gesonderte Begründung notwendig - Gericht der Hauptsache bei

    Auszug aus BFH, 20.12.2018 - X S 41/18
    Wird ein AdV-Antrag --wie hier-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, kann dieser allerdings wegen der im Falle der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels sogleich eintretenden Rechtskraftwirkung nur dann Erfolg haben, wenn neben den ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts zusätzlich ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (diese Betrachtungsweise liegt sinngemäß auch den BFH-Beschlüssen vom 27. November 1997 IV S 7/97, BFH/NV 1998, 561, unter II.1., und vom 5. Oktober 2010 X S 27/10, BFH/NV 2011, 274 zugrunde).
  • BFH, 21.11.1973 - I S 8/73

    Berücksichtigung der beschränkten Überprüfungsmöglichkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 20.12.2018 - X S 41/18
    Gleiches muss gelten, wenn ernstlich damit zu rechnen ist, dass die Sache wegen eines Verfahrensmangels an das FG zurückverwiesen wird; hier kommt es zusätzlich auf die Erfolgsaussichten des aufgrund der Zurückverweisung fortzusetzenden Klageverfahrens an (so für einen während eines Revisionsverfahrens gestellten AdV-Antrag BFH-Beschlüsse vom 21. November 1973 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114, und vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420).
  • BFH, 27.11.1997 - IV S 7/97

    Antrag auf sofortige Vollziehung eines Änderungsbescheides über die gesonderte

    Auszug aus BFH, 20.12.2018 - X S 41/18
    Wird ein AdV-Antrag --wie hier-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, kann dieser allerdings wegen der im Falle der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels sogleich eintretenden Rechtskraftwirkung nur dann Erfolg haben, wenn neben den ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts zusätzlich ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (diese Betrachtungsweise liegt sinngemäß auch den BFH-Beschlüssen vom 27. November 1997 IV S 7/97, BFH/NV 1998, 561, unter II.1., und vom 5. Oktober 2010 X S 27/10, BFH/NV 2011, 274 zugrunde).
  • BFH, 24.11.1995 - VII S 21/95

    Begründung der Höhe von Eingangsabgaben geschmuggelter Zigaretten

    Auszug aus BFH, 20.12.2018 - X S 41/18
    Gleiches muss gelten, wenn ernstlich damit zu rechnen ist, dass die Sache wegen eines Verfahrensmangels an das FG zurückverwiesen wird; hier kommt es zusätzlich auf die Erfolgsaussichten des aufgrund der Zurückverweisung fortzusetzenden Klageverfahrens an (so für einen während eines Revisionsverfahrens gestellten AdV-Antrag BFH-Beschlüsse vom 21. November 1973 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114, und vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420).
  • BFH, 16.08.2022 - XI S 4/21

    Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine

    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 20.12.2018 - X S 41/18, BFH/NV 2019, 204, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2019 - VIII S 12/19

    Zahlungen aus öffentlichen Mitteln gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG bei Auszahlung

    Wird ein AdV-Antrag --wie hier-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, kann dieser allerdings wegen der im Falle der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels sogleich eintretenden Rechtskraftwirkung nur dann Erfolg haben, wenn neben den ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts zusätzlich ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (BFH-Beschlüsse vom 23.01.2015 - IX S 25/14, BFH/NV 2015, 497, Rz 18; vom 20.12.2018 - X S 41/18, BFH/NV 2019, 204, Rz 11).
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